Tochter durfte nicht bei Freundin übernachten: Freundinnen töten Mutter (†48)

Bonn - Rund drei Jahre nach dem Fund einer getöteten Frau im Kofferraum in Königswinter wird der Fall vor dem Bonner Landgericht teilweise neu aufgerollt.

Schon vor zweieinhalb Jahren hatte eine Jugendstrafkammer die 22-jährige Tochter schuldig gesprochen.
Schon vor zweieinhalb Jahren hatte eine Jugendstrafkammer die 22-jährige Tochter schuldig gesprochen.  © Oliver Berg/dpa

Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen eine Freundin der Tochter des Opfers.

Im September 2021 hatte eine Jugendstrafkammer die damals 22-jährige Tochter der getöteten Frau wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat danach das Urteil gegen ihre damals 16 Jahre alte mitangeklagte Freundin aufgehoben, weil es sich vor allem auf Aussagen der Tochter gestützt hatte.

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Die 16-Jährige hatte im Prozess unterschiedliche Angaben gemacht und zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung erhalten.

Die jungen Frauen waren für schuldig befunden worden, an Weihnachten 2020 die 48 Jahre alte Mutter der 22-Jährigen getötet zu haben, weil sie es abgelehnt hatte, dass die 16-Jährige bei ihrer Tochter übernachtete.

Tote sollte im Rhein entsorgt werden

Sie hatten die Leiche in den Kofferraum eines Autos gelegt und die Tote bei Bad Honnef in den Rhein werfen wollen. Doch der Freund des Mädchens hatte den Wagen gegen eine Hauswand gefahren.

Danach hatten sie den Pkw stehen lassen. Das verlassene Fahrzeug wurde zu einem Lagerplatz abgeschleppt, wo später die Leiche im Kofferraum entdeckt wurde.

Der Freund der Jüngeren war unter Einbeziehung einer Vorstrafe wegen versuchter Strafvereitelung zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Die Urteile gegen ihn und die Tochter des Opfers sind rechtskräftig.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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