Sterbenden Mann fotografiert und einfach davongefahren: Das ist das Urteil gegen 41-Jährige
Düsseldorf - Mehr als ein Jahr nach dem Unfalltod eines Motorradfahrers hat das Amtsgericht Düsseldorf nun das Urteil gegen eine Autofahrerin (41) ausgesprochen.
Die Angeklagte wurde im Laufe des heutigen Donnerstags zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Sie soll mit einem verbotenen Wendemanöver auf einer mehrspurigen Hauptstraße den Unfall ausgelöst und den sterbenden Motorradfahrer fotografiert haben, bevor sie weitergefahren sein soll.
In dem Prozess am Amtsgericht Düsseldorf hat die Verteidigung den Vorwurf der Unfallflucht bereits zurückgewiesen. Nach eigener Aussage war die 41-jährige Frau aus Köln damals überzeugt, sie habe nichts mit Unfall zu tun.
Sie habe den verunglückten Motorradfahrer nur deshalb mit dem Handy fotografiert und das Foto umgehend ihrem Chef geschickt, um ihre Verspätung zu erklären, sagte die Angeklagte aus.
Ein Gutachter erklärte in dem Prozess, dass der Motorradfahrer mit einem Tempo von bis 80 km/h deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei, als er dem Auto habe ausweichen wollen.
Der 60-jährige Motorradfahrer geriet damals beim Bremsen ins Schleudern und wurde beim Sturz gegen die Umzäunung tödlich verletzt.
Aufmerksame Zeugin notierte Kennzeichen von flüchtender Autofahrerin
Eine Augenzeugin des Unfalls von Juli 2022 hatte sich das Autokennzeichen der Kölnerin notiert, sodass die Polizei die Frau ermitteln konnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 41 Jahre alten Autofahrerin in ihrer Anklageschrift fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren des Sterbenden vorgeworfen.
Erstmeldung vom 23. November, 6.45 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17.55 Uhr
Titelfoto: Martin Höke/dpa