Sterbenden fotografiert und weitergefahren: Unfallfahrerin scheitert mit Revision vor Gericht

Von Martin Höke

Düsseldorf - Sie hatte nach einem Unfall, den sie selbst verursacht hat, einen Sterbenden fotografiert und war dann weitergefahren. Das Landgericht hat nun die Verurteilung einer 42-jährigen Autofahrerin bestätigt.

Die mittlerweile 42-jährige Unfallfahrerin, hier mit ihrem Anwalt vor Gericht, hatte versucht, sich juristisch gegen die Verurteilung der fahrlässigen Tötung zu wehren - erfolglos. (Archivbild)  © Martin Höke/dpa

Die Frau, die in Düsseldorf einen Unfall verursacht und den dabei tödlich verletzten Motorradfahrer fotografiert hat, ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 5000 Euro zahlen.

Das Landgericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. "Das ist besser, als jemanden eineinhalb Jahre ins Gefängnis zu stecken", sagte die Vorsitzende Richterin in Richtung Staatsanwältin, die eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Der Fall hatte 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Landgericht sprach die Frau wie das Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig.

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Die 42-Jährige hatte ausgesagt, sie habe sich mit dem Unfall gar nicht in Verbindung gebracht und das Foto zum Beleg der Ursache ihrer Verspätung an ihren Chef geschickt. "Sie hatte schon mehrfach Ärger bekommen, weil sie zu spät zur Arbeit erschienen war", so die Richterin.

Obwohl der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt unterwegs war, sah das Gericht im illegalen Wendemanöver der Autofahrerin die Ursache: "Ohne sie wäre der Unfall nicht passiert."

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Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte das Urteil. Die Frau erhielt eine zehnmonatige Bewährungs- sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.  © Marcel Kusch/dpa

Der entgegenkommende 60-jährige Motorradfahrer war beim Bremsmanöver ins Schleudern geraten und gegen die Umzäunung eines Baums geprallt.

Vom Vorwurf der Unfallflucht sprach das Gericht die Frau erneut frei. Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau, sich nicht für den Unfall verantwortlich gefühlt zu haben, sei glaubwürdig.

"Die Angeklagte war überzeugt, an der Stelle gefahrlos wenden zu können", so die Richterin.

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