Staatskanlzei Düsseldorf bietet Greenpeace-Aktivisten Verfahrenseinstellung an, die lehnen ab
Düsseldorf – Nach einer Protestaktion vor der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei in Düsseldorf mussten sich am Freitag fünf Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem dortigen Amtsgericht verantworten.
Eine Aktivistin fehlte wegen eines Krankenhausaufenthalts entschuldigt. Den Angeklagten wurde Hausfriedensbruch oder Beihilfe dazu vorgeworfen.
In einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch wurde den Angeklagten vorgeschlagen, die Strafverfahren einzustellen. Das lehnten drei Aktivisten ab: Sie wollen freigesprochen werden. Deshalb wird der Prozess gegen sie und die erkrankte Mitangeklagte am 22. September neu gestartet.
Die Verfahren gegen zwei Frauen aus Hamburg und Wien wurden am Freitag wegen geringer Schuld eingestellt. Eine von ihnen muss als Auflage 150 Euro zahlen. Die Studentin war bei der Aktion mit drei anderen auf das Vordach der Düsseldorfer Staatskanzlei geklettert.
"Das hat gezeigt, dass solche Proteste Erfolg haben", sagte die 23-Jährige. "Der Kohleausstieg wurde damals auf 2030 vorgezogen und einige Dörfer weniger als geplant werden im Abbaugebiet Garzweiler 2 abgebaggert."
Laut Anklage hatten die Greenpeace-Aktivisten am 23. März 2021 gegen die Kohlepolitik der Landesregierung mit unzulässigen Mitteln protestiert. Vier von ihnen seien auf das Vordach der Staatskanzlei geklettert und hätten dort fast zehn Stunden ausgeharrt. Anlass der Proteste war der erwartete Braunkohlebeschluss der NRW-Landesregierung.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa