Skandal-Urteil? Familienvater stirbt bei Raser-Unfall, Ehefrau wird mit 5000 Euro abgespeist!

Neuss - Nach dem Tod eines Familienvaters auf der A44 bei einem Unfall durch einen angetrunkenen Raser ohne Führerschein ist dieser zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte (45) wurde nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. (Symbolbild)
Der Angeklagte (45) wurde nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. (Symbolbild)  © Michael Reichel/dpa

Ein 33-jähriger Düsseldorfer starb im März 2023 in den Trümmern seines Wagens. Die Limousine eines 47-jährigen Krefelders war mit Tempo 240 auf den etwa halb so schnellen Kleinwagen aufgefahren.

Der Angeklagte wurde am Mittwoch aber nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt.

Als Auflage muss er der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre von fünf Jahren gegen ihn verhängt.

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Dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das spätere Opfer kurz vor der Kollision von einer Autobahn-Abfahrt zurück nach links auf die rechte Spur gezogen war, als die Limousine heranraste.

"Es tut mir unendlich leid, ich habe das nicht gewollt", sagte der 47-Jährige an die Witwe gewandt. Er sei angetrunken gewesen und habe zu der Zeit keinen Führerschein besessen, gestand er. Wegen privater Probleme habe er damals mehr getrunken.

Staatsanwalt forderte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren

"Mein Mann wollte von Krefeld aus nach Hause - vom Fußballtraining", sagte die 35-jährige Witwe. Sie ist jetzt allein mit ihrem inzwischen vierjährigen Sohn.

Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zweimal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.

Der Staatsanwalt hatte angesichts der Vorgeschichte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Michael Reichel/dpa

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