Sie wollten 15 Millionen Euro! Schumacher-Erpresser vor Gericht geständig
Wuppertal - Nach einem besonders dreisten Versuch, den Schicksalsschlag eines Prominenten schamlos für sich ausnutzen, hat am Dienstag der Prozess um die versuchte Erpressung von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher (55) vor dem Wuppertaler Amtsgericht begonnen. Die Angeklagten waren teilweise geständig.
Das neben einem weiteren Mann angeklagte Vater-Sohn-Gespann machte direkt am ersten Verhandlungstag Aussagen: Beide richteten der Familie eine Entschuldigung aus und räumten ein, so wörtlich "Schei*** gebaut zu haben".
Alle drei Männer auf der Anklagebank, ein Hauptangeklagter und zwei mögliche Gehilfen, sollen versucht haben, die sich nach einem Ski-Unfall 2013 weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogene Rennfahrerlegende und dessen Familie mit privaten Fotos und Videos zu erpressen.
Ein 53-jähriger aus Wülfrath bei Wuppertal, der wegen Beihilfe angeklagt ist, hatte als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens Zugang zu Bild- und Videodateien der Familie. Der 30-jährige und sein ebenfalls 53-jähriger Vater, der als Haupttäter gilt, sollen mithilfe von Kopien der Aufnahmen dann versucht haben, insgesamt 15 Millionen Euro von der Familie zu ergaunern.
Mit Anrufen soll Letzterer die Summe eingefordert haben. Sollten die Schumachers dem nicht nachkommen, drohten die vermeintlichen Täter das Bildmaterial im Darknet zu veröffentlichen und zum Kauf anzubieten.
Der Ex-Security-Mann stritt vor Gericht am Dienstag jedoch eine Beteiligung ab. Er ließ über seine Anwälte mitteilen, dass er lediglich verantwortlich für eine Festplatte war, die unter seiner Aufsicht später abhanden gekommen war. Wohin, wisse er jedoch nicht.
Michael Schumacher-Prozess: Dieses Strafmaß droht den drei mutmaßlichen Tätern
Erfolgreich war der Erpressungsversuch nicht. Die Schweizer Polizei hatte nach umfangreichen Ermittlungen die Anrufe zurückverfolgen können und das Vater-Sohn-Duo sowie später auch den Ex-Security-Mitarbeiter festnehmen lassen. Dabei wurde auch das belastende Bild- und Videomaterial sichergestellt.
Erschwerend dürfte sich beim Strafmaß auswirken, dass der 53-jährige Hauptangeklagte zum Zeitpunkt der Erpressung bereits wegen eines anderen Vergehens auf Bewährung war.
Am ersten Prozesstag fanden neben der Anklageverlesung auch mehrere Zeugenaussagen statt, darunter von zwei an den Ermittlungen beteiligten Polizisten. Am 23. Dezember soll die Verhandlung weiter gehen.
Da bis zur Urteilsverkündung weitere Verhandlungstage angesetzt sind, wird ein mögliches Strafmaß aber erst im neuen Jahr verkündet. Die Staatsanwaltschaft rechnet jedoch mit einer maximalen Haftstrafe von vier Jahren - andernfalls wäre das Landgericht zuständig gewesen.
Erstmeldung von 8.45 Uhr, Artikel laufend aktualisiert.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa