Sie sollen die Flutkatastrophe 2021 zu ihren Gunsten genutzt haben: Zwei Brüder angeklagt

Bonn/Euskirchen - Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 sollen zwei Brüder aus Euskirchen versucht haben, ungerechtfertigte Subventionen in Millionenhöhe zu erschleichen.

Zwei Brüder aus Euskirchen müssen sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Symbolbild)
Zwei Brüder aus Euskirchen müssen sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die 42 und 37 Jahre alten Männer wegen besonders schweren Betrugs in 14 Fällen, sowie besonders schwerer Urkundenfälschung und Falschbeurkundung angeklagt. Das wurde am Donnerstag mitgeteilt.

Zwischen dem 27. September 2021 und Juli 2023 sollen sie Anträge auf Subventionierung von zehn, angeblich durch die Flut geschädigten Immobilien in Euskirchen und Rheinbach gestellt haben. Insgesamt hatten sie Schäden in Höhe von zwei Millionen Euro geltend gemacht. Gewährt und ausgezahlt wurden 875.000 Euro.

Der Bezirksregierung in Münster, bei der sie unter anderem die Förderungen beantragt hatten, waren Ungereimtheiten in den Dokumenten aufgefallen, sie hatte schließlich Strafanzeige erstattet.

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Der Jüngere der Brüder vermietet und verpachtet Immobilien im Raum Euskirchen. Einige der Objekte - zumeist Mehrfamilienhäuser - waren tatsächlich beschädigt gewesen, und deren Wiederaufbau zu Recht subventioniert worden.

Prozess vor Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht noch nicht terminiert

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren allein in Nordrhein-Westfalen 49 Menschen gestorben.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren allein in Nordrhein-Westfalen 49 Menschen gestorben.  © David Young/dpa

Darüber hinaus jedoch sollen die Angeklagten - vor allem der Jüngere - Schäden erfunden haben an Immobilien, die keineswegs von der Flut betroffen gewesen waren. Oder sie sollen tatsächliche Haus-Schäden als angebliche Flutschäden ausgegeben haben. Dafür sollen sie Gutachten eines Sachverständigen manipuliert haben.

Ein zweiter Sachverständiger soll sich gutgläubig auf die Angaben der Angeklagten und ihre Fotos verlassen und diese im Gutachten ungeprüft übernommen haben. Gegen ihn wird nicht strafrechtlich ermittelt. Er sei nicht Teil des Betrugssystems, so der Ankläger auf Nachfrage.

Der Prozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht ist noch nicht terminiert.

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Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren allein in NRW 49 Menschen gestorben. Ganze Landstriche wurden verwüstet.

Titelfoto: David Young/dpa

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