Sie mussten mit Eltern in Zelt hausen: Polizei findet verwahrloste Kinder im Wald
Mönchengladbach - Weil er seine Kinder misshandelt und mit ihnen in einem Wald gehaust haben soll, steht in Mönchengladbach ein 50-Jähriger vor Gericht. Die damals drei bis sechs Jahre alten Kinder waren im Oktober 2020 von Polizisten in einem Wald entdeckt worden, wo sie mit ihren Eltern in einem Zelt hausten.
Dem 50-Jährigen werden nun Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.
Wie beim Prozessbeginn am Montag bekannt wurde, ist der Mann ein vorbestrafter Kindesentführer.
Die Eltern sollen den Kindern nicht nur den Besuch von Ärzten und Schule vorenthalten haben. Der Angeklagte soll seine beiden Söhne (5/6) und deren kleine Schwester (3) laut Anklage misshandelt haben, indem er sie regelmäßig mit einem Gürtel schlug.
Als die Kinder von der Polizei gefunden wurden, waren sie verdreckt, trotz herbstlicher Temperaturen nur leicht bekleidet und barfuß und hatten zudem zahlreiche Blutergüsse.
Das Jugendamt hatte bereits nach der fünfköpfigen Familie gesucht. Die Eltern wurden festgenommen, die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen.
Mit Bibel auf der Anklagebank: 50-Jähriger bezeichnet sich als christlichen Fundamentalisten
Beim Prozessauftakt setzte sich der Angeklagte mit einer Bibel in der Hand auf die Anklagebank. Der 50-Jährige bezeichnet sich als christlichen Fundamentalisten und hat laut Gericht die Vorwürfe bei einer Vernehmung bereits eingeräumt.
Die Ehefrau kam in eine psychiatrische Landesklinik, tauchte später ab und wird zurzeit gesucht.
Laut psychiatrischem Gutachten sind die beiden Jungen und ihre kleine Schwester in ihrer Entwicklung emotional und psychisch erheblich gestört.
Weil seiner ersten Ehefrau das Sorgerecht für seine Kinder aus erster Ehe zugesprochen worden war, hatte er die Kinder vor zwölf Jahren nach Ägypten und in den Sudan entführt.
Das Landgericht Lüneburg hatte ihn deshalb 2012 zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Für den Prozess sind bis zum 8. April drei Verhandlungstage angesetzt.
Erstmeldung von 5.35 Uhr; zuletzt aktualisiert um 16.30 Uhr.
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