Selbst ernannter "Prophet" wird nach sexuellem Kindesmissbrauch wohl endgültig abgeschoben
Düsseldorf - Der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilte selbst ernannte "Prophet" einer niederländischen Glaubensgemeinschaft muss Deutschland verlassen.
Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des 61-jährigen Niederländers gegen seine vom Kreis Kleve angeordnete Ausweisung aus Deutschland abgewiesen.
Das Gericht schloss sich damit der Rechtsauffassung der Behörde an. Der Kreis Kleve hatte argumentiert, dass bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich.
Der Häftling hatte sich als EU-Bürger gegen den Verlust der EU-Freizügigkeit und die angeordnete Ausreise sowie Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Er saß im Gerichtssaal im Rollstuhl und trug auch während der Verhandlung wegen bestehender Fluchtgefahr Hand- und Fußfesseln.
Der 61-Jährige, der acht Kinder von fünf Frauen hat, bestritt dem Gericht gegenüber jedes pädophile Rückfallrisiko. Sein Anwalt betonte, "die vorgeworfenen Taten liegen schon 15 Jahre zurück und mein Mandant hat sich seither nichts zu Schulden kommen lassen."
Angeklagter "Prophet" seit Ende 2021 verurteilt
Der 61-Jährige wurde Ende 2021 vom Landgericht Kleve wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil ist seit Februar rechtskräftig.
Titelfoto: Guido Schulmann/dpa