SEK stürmt Haus des Gesuchten, dabei ist dieser gar nicht da: kein Schmerzensgeld

Von Wolfram Lumpe

Wuppertal - Das Landgericht Wuppertal hat eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem SEK-Einsatz abgewiesen.

Kläger in dem Zivilprozess waren die Frau und die Tochter des gesuchten Goldhändlers. (Symbolbild)
Kläger in dem Zivilprozess waren die Frau und die Tochter des gesuchten Goldhändlers. (Symbolbild)  © Jan-Philipp Strobel/dpa

Bei dem Einsatz im Juni 2023 hatten Spezialkräften in Wuppertal ein Haus gestürmt, um einen dort wohnenden Goldhändler festzunehmen. Allerdings hielt sich der Mann, gegen den wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt wird, mit Wissen der Staatsanwaltschaft im Ausland auf.

Kläger in dem Zivilprozess waren die Frau und die Tochter des Goldhändlers. Sie forderten 200.000 Euro Schadenersatz. Nach Ansicht des Gerichts wurden mit dem Einsatz keine Amtspflichten verletzt. Der Einsatz sei nicht rechtswidrig gewesen.

Beide Parteien des Rechtsstreits gingen davon aus, dass das Landeskriminalamt nicht wusste, dass der Mann sich im Ausland aufhielt, sondern dass dies allenfalls der Staatsanwaltschaft Wuppertal bekannt war.

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Weil bei dem Goldhändler Waffen vermutet wurden, war das SEK beteiligt. Die Polizisten hatten sich an vier Stellen mit Sprengladungen Zutritt verschafft.

Nach Ansicht des Gerichts konnte das Landeskriminalamt davon ausgehen, dass es sich um einen gewaltbereiten Festzunehmenden handelte.

Die Polizei war auf Bitte von Europol wegen des Verdachts des Goldschmuggels im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Steuerhinterziehung.

Titelfoto: Jan-Philipp Strobel/dpa

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