Schwerer Unfall mit totem Mädchen: Junger Raser (20) wegen Mordes angeklagt!
Aachen - Es war ein Montag, noch in den Sommerferien im Jahr 2020: Am 3. August kracht auf einer Landstraße in der Eifel ein Wagen beim Überholen in ein entgegenkommendes Auto. Darin sitzt ein acht Jahre altes Mädchen, sie erleidet tödliche Verletzungen.
Die Mutter des Kindes und der Fahrer werden teils lebensgefährlich verletzt. Auch der andere, 19 Jahre alte Fahrer wird schwer verletzt.
Am Freitag, dem 25. März diesen Jahres, kommt der inzwischen 20 Jahre alte Mann nun auf die Anklagebank im Landgericht Aachen: Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt.
Zweiter Angeklagter ist ein heute 21-Jähriger. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Hintergrund des Unfalls, das hatte die Staatsanwaltschaft früh mitgeteilt, soll ein illegales Autorennen der beiden zur Tatzeit 19 Jahre alten Deutschen sein.
Die Kollision ereignete sich bei einem Überholmanöver auf einer Landstraße durch einen Wald zwischen Roetgen und Simmerath südlich von Aachen.
In einer langgezogenen, unübersichtlichen Linkskurve sollen die beiden gegen Mittag einen Wagen überholt haben. Während der eine Fahrer wieder rechts einscheren konnte, prallte der zweite auf der Gegenspur mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen.
Der 40-jährige Fahrer, die 32-jährige Beifahrerin und die Tochter der Frau wurden lebensgefährlich verletzt. Das Mädchen starb in den Folgetagen an seinen schweren Verletzungen.
Unfall schockierte die Öffentlichkeit
Die Staatsanwaltschaft erwirkte Haftbefehle gegen die jungen Männer. Sie saßen mehrere Monate in Untersuchungshaft. Kurz vor Weihnachten 2020 kamen sie wieder auf freien Fuß.
Als Mordmerkmale führt die Anklage Heimtücke und niedrige Beweggründe an. Für den Prozess hat die 1. große Jugendkammer des Landgerichts zwölf Verhandlungstage geplant. Zeugen werden gehört, auch zwei Gutachter, ein Rechtsmediziner und ein Kfz-Sachverständiger.
Da die Angeklagten zur Tatzeit älter als 18 und jünger als 21 Jahre alt waren, gelten sie als heranwachsend. Auf Mord steht im Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Strafe, im Jugendstrafrecht ist die Höchststrafe zehn Jahre.
Der Unfall schockierte die Öffentlichkeit. Auch der NRW-Landtag befasste sich auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Stefan Kämmerling (45) damit.
Doch die Landstraße L12 ist laut NRW-Verkehrsministerium nicht wegen häufiger Unfälle aufgefallen. Auf der Außerorts-Strecke gilt Tempo 70.
Die Anordnung weiterer Überholverbote neben den bestehenden werde als "nicht zielführend erachtet", da sonst das Überholen nur auf wenigen Abschnitten möglich und dann dort potenziell riskanter wäre.
Titelfoto: Marius Becker/dpa