Schwangere flog meterweit durch die Luft: 19-Jähriger steht wegen tödlichem Unfall vor Gericht
Mönchengladbach - Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich ab dem morgigen Montag (10. Juni) ein 19-Jähriger verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine schwangere Frau (✝31) angefahren und tödlich verletzt zu haben.
Der Unfall, der sich im vergangenen November in Hückelhoven im Kreis Heinsberg ereignet hat, hatte damals für viel Aufsehen gesorgt: Der junge Mann soll betrunken bei Tempo 70 eine rote Ampel übersehen und dadurch die Schwangere erfasst haben.
Die 31-Jährige war bei Grün über den Fußgängerüberweg gegangen. Sie soll durch den Aufprall 15 bis 20 Meter durch die Luft geschleudert worden sein. Sie starb noch am selben Tag, auch das ungeborene Kind überlebte nicht.
Die Polizei suchte im Anschluss schnell nach Zeugen, die den Unfallfahrer und seine Fahrweise beobachtet hatten. Der 19-Jährige saß danach zeitweise in Untersuchungshaft, dann kam er unter Auflagen auf freien Fuß.
Der Prozess findet im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach statt.
Angeklagter soll knapp 2 Promille Alkohol und Kokain im Blut gehabt haben
Die Anklage wirft dem 19-Jährigen auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Er soll davongefahren sein, ohne sich um die Verletzte zu kümmern. Es sei ihm darum gegangen, sein Fahren unter Alkoholeinfluss zu verbergen, sagen die Ermittler.
Eine Zeugin hatte den jungen Autofahrer verfolgt und ihn einen Kilometer von der Unfallstelle entfernt gestellt. Der 19-Jährige soll bei dem Unfall am 5. November 2023 insgesamt 1,97 Promille im Blut gehabt haben. Zudem wurde nach Angaben der Ermittler Kokain nachgewiesen.
Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach bis zum 4. Juli bislang vier Verhandlungstage geplant. Im Laufe des Verfahrens vor der großen Jugendkammer sollen Zeugen und Sachverständige gehört werden.
Es wird auch darum gehen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird. Erwachsene können bei einem Schuldspruch für versuchten Mord eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Im Jugendstrafrecht sind es bis zu zehn Jahre.
Titelfoto: Christian Charisius/dpa