Schüsse in Köln und Hagen: Bandidos-Chapter waren kriminelle Vereinigungen
Hagen/Köln - Das Hagener Landgericht hat drei Rocker des Motorrad-Clubs Bandidos wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen Waffendelikten zu Haftstrafen verurteilt.
Die beiden Vorsitzenden der inzwischen verbotenen "Bandidos Federation West-Central" erhielten vier beziehungsweise zwei Jahre Haft.
Die beiden heute 60 und 58 Jahre alten Angeklagten hatten in den 1990er Jahren das erste Bandidos-Chapter in Deutschland gegründet.
Ein weiterer Rocker wurde mit einem Jahr und sechs Monaten Haft bestraft. Große Teile der Strafen sind mit der verbüßten Untersuchungshaft bereits abgegolten.
Der Prozess hatte mehr als 18 Monate gedauert. Die Richter sind davon überzeugt, dass die "Federation West-Central" als übergeordnete Organisation für mehrere Bandidos-Chapter im Westen Deutschlands fungierte.
Angesichts von Schusswechseln mit verfeindeten Rocker-Clubs in Hagen und Köln in den Jahren 2018 und 2019 seien zumindest diese Chapter als "kriminelle Vereinigungen" einzustufen, so die Richter. Und für eine Dachorganisation, die diese Vereinigungen unterstütze, gelte dann dasselbe.
Illegale Waffen bei Angeklagten gefunden
Die "Bandidos Federation West-Central" soll unter anderem den Ankauf illegaler Waffen unterstützt haben. Eine solche Waffe war bei einem der Angeklagten sichergestellt worden, als dieser 2020 von der Polizei festgenommen worden war.
Die Verteidiger kündigten an, Revision gegen die Urteile einlegen zu wollen.
Sowohl die Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft hatten schon früh betont, eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob Rocker-Clubs kriminelle Vereinigungen sein können, anzustreben.
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