"Russenliebchen": Hat ein NRW-Anwalt diese Politikerin beleidigt?

Düsseldorf - Ein Rechtsanwalt muss sich seit Montag wegen Beleidigung von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (50, SPD) in Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Musste per Mail unschöne Dinge über sich lesen: Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (50, SPD)
Musste per Mail unschöne Dinge über sich lesen: Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (50, SPD)  © Bernd Wüstneck/dpa

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat der 56-Jährige zwei E-Mails an die Staatskanzlei und Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt, die es in sich haben.

Darin hatte der Jurist die SPD-Politikerin unter anderem als "Russenliebchen" und als "korrupt" bezeichnet.

Für die Staatsanwältin ist damit die Schwelle von der erlaubten politischen Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung überschritten. Der Anwalt und sein Verteidiger meinen dagegen, die Äußerungen seien durch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt.

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Bei den E-Mails habe es sich nicht um Hate-Speech (Hassrede) gehandelt. Er habe Schwesig nicht anonym und öffentlich in sozialen Netzwerken persönlich herabgesetzt oder verächtlich gemacht. Er habe die Politikerin lediglich in persönlich an sie adressierten E-Mails wegen ihres Einsatzes für die umstrittene Gas-Pipeline Nordstream 2 kritisiert.

Der Anwalt räumte vor Gericht auch ein, "dass die Ausführungen damals sicher kein Glanzstück meines Lebens waren", aber er habe sich aufgeregt. In der ersten E-Mail hatte der Jurist der Ministerpräsidentin vorgeworfen, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten.

Außerdem sei ihre Unterstützung "des Diktators und Massenmörders in Moskau widerlich und vollkommen unakzeptabel".

Grenze zum Straftatbestand überschritten? Verteidigung sagt Nein.

In der zweiten E-Mail vier Tage später fallen dann die besagten Begriffe. "Nicht alles, was geschmacklos ist, ist auch strafbar", sagte der Verteidiger. Nach zwei Stunden unterbrach die Amtsrichterin die Verhandlung, weil der Anwalt neben einer 29-seitigen Stellungnahme noch weitere umfangreiche Erklärungen verlesen wollte.

Da sich in den kommenden drei Wochen keinen Fortsetzungstermin fand, muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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