Rechtsextreme Chats: Suspendierung von angehender Polizistin war rechtswidrig
Münster - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Suspendierung einer angehenden Polizeibeamtin (21) wegen rechtsextremer Chat-Nachrichten gestoppt.
Die 21-Jährige darf ihren Dienst wieder aufnehmen, teilte das OVG am Freitag in Münster mit. Die Frau befindet sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und wird derzeit im Polizeipräsidium Düsseldorf ausgebildet.
Zwar seien die auf ihrem Handy gespeicherten Nachrichten teils rassistisch oder antisemitisch. Nach Überzeugung des OVG habe die Antragstellerin die Bilder aber nicht selbst verbreitet noch kommentiert, sondern ganz im Gegenteil, ihrem Vorgesetzten gemeldet. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 6 B 2055/20).
"Angesichts der erheblichen Zahl von WhatsApp-Nachrichten (337.525 in 790 Chats) beziehungsweise Bilddateien (172.214) auf ihrem Smartphone könne ihr auch geglaubt werden, dass sie die acht inakzeptablen Nachrichten erst wahrgenommen habe, nachdem sie - angestoßen durch den Innenminister und die sensibilisierenden Gespräche in ihrer Dienststelle - ihr Smartphone durchsucht habe", heißt es in der Mitteilung des OVG.
Laut Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat Innenminister Herbert Reul (68, CDU) die Polizeischülerin in einem Telefonat für ihre Verhalten gelobt. Dennoch wurde sie im Oktober 2020 vom Dienst suspendiert.
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