Prozess um tödliche Polizeischüsse auf Teenager: Alle Angeklagten freigesprochen!

Von Florentine Dame

Dortmund - Der Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-jährigen senegalesischen Geflüchteten in Dortmund im August 2022 ist zu einem Ende gekommen: Alle fünf Angeklagten wurden am Donnerstag freigesprochen.

Etliche Zuschauerinnen und Zuschauer haben die Urteilsverkündung vor dem Dortmunder Landgericht am Donnerstag verfolgt.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Das Landgericht sah weder beim Schützen noch beim Einsatzleiter eine Straftat.

Damit folgte das Gericht zumindest zum Teil den Anträgen der Anklage. Nach der Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft für vier von fünf Angeklagten Freisprüche gefordert: So habe etwa der Schütze - wenn auch irrtümlicherweise - geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil an, eine mögliche Revision durch den Bundesgerichtshof in Ruhe prüfen zu wollen.

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Nach Überzeugung des Gerichts ging es dem Schützen und den Beamten, die Pfefferspray und Elektroschocker eingesetzt haben, um den eigenen Schutz.

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Gericht stellt kein Fehlverhalten und keine Pflichtverletzung bei Einsatzleiter fest

Der vorsitzende Richter Thomas Kelm hat alle fünf Angeklagten freigesprochen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Demnach war der sofortige Einsatz geboten. Als sich der 16-Jährige mit einem Messer in der Hand auf die Beamten zubewegte, seien sie irrtümlicherweise davon ausgegangen, er wolle sie angreifen. Tatsächlich habe er zwar versucht, der Situation zu entkommen. Dies konnten die Beamten in der Kürze der Zeit aber nicht erkennen.

Auch beim Einsatzleiter sah das Gericht keinen Fehler und keine Pflichtverletzung. Das sofortige Einschreiten sei durchaus nachvollziehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm zur Urteilsbegründung.

Mit dem Urteil geht der Prozess nach einem Jahr zu Ende. Auf der Anklagebank saßen fünf Polizisten und Polizistinnen, die im August 2022 an dem fatalen Polizeieinsatz in der Dortmunder Jugendwohngruppe beteiligt waren.

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Die Staatsanwaltschaft hatte den 31 Jahre alten Polizeibeamten ursprünglich wegen Totschlags angeklagt. Ein Kollege und zwei Kolleginnen waren wegen gefährlicher Körperverletzung, der Vorgesetzte wegen Anstiftung zu dieser vor Gericht gekommen.

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