Polizisten in Schlamm geschubst: Zu dieser Strafe wurde "Mönch von Lützerath" verurteilt

Von Ulrike Hofsähs

Mönchengladbach - Der als "Mönch von Lützerath" bekanntgewordene Klima-Aktivist ist vom Amtsgericht Erkelenz zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte am ersten Prozesstag zugegeben, im Januar 2023 bei den Protesten am Braunkohletagebau Garzweiler zwei Polizeibeamte in den Schlamm befördert zu haben.

Vor Gericht legte der 29-jährige als "Mönch von Lützerath" bekanntgewordene Klima-Aktivist (M.) ein Geständnis ab.  © Oliver Berg/dpa

Das Video des Demonstranten in der Kutte eines Mönchs, der einen Polizisten in den Matsch schubst, war im Internet hunderttausendfach geklickt worden. Wegen der Kapuze war das Gesicht des 29-Jährigen nicht zu erkennen.

Der Franzose wurde vom Amtsgericht Erkelenz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt. Weil der Andrang von Besuchern am ersten Prozesstag groß war, wurde die Verhandlung aus Erkelenz in einen Saal des Landgerichts Mönchengladbach verlegt.

Der in den Schlamm geschubste 33 Jahre alte Polizist aus Magdeburg sagte als Zeuge, er habe keine Verletzungen erlitten und weitergearbeitet. Er habe einer Kollegin helfen wollen, die im Morast auf den Feldern vor Lützerath feststeckte.

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"Ich hatte Panik, weil ich nicht rausgekommen bin", berichtete die 26 Jahre alte Beamtin über ihre Erfahrung während des Polizeieinsatzes bei einer Demonstration von 15.000 Menschen gegen die Räumung von Lützerath.

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"Mönch von Lützerath" wegen Beteiligung an G20-Krawallen vorbestraft

Der Angeklagte hatte 2023 bei den Protesten am Braunkohletagebau Garzweiler einen Polizisten in den Schlamm geschubst.  © Oliver Berg/dpa

Ein weiterer Polizist, der ebenfalls von dem Angeklagten zu Fall gebracht worden war, sagte aus, dass er plötzlich etwas an seinem linken Bein gespürt habe, gestürzt sei und sich über die Schulter abgerollt habe. "Ich hatte einen kleinen blauen Fleck an der linken Schulter und musste den Einsatz nicht abbrechen", sagte er als Zeuge.

Den Verursacher seines Sturzes habe er nicht gesehen. Erst später habe ein Kollege ihm die Bilder gezeigt, auf denen eine als Mönch verkleidete Person zu sehen sei.

Der Richter rechnete dem 29-jährigen Angeklagten sein Geständnis hoch an. Ohne die Aussage sei aus seiner Sicht ein Freispruch herausgekommen, sagte der Richter. Der lange unbekannt gebliebene "Mönch" hatte ein Interview gegeben, in dem auch sein Bild und Name erschienen war.

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Er machte im Prozess immer wieder seine Haltung für Klimaschutz deutlich und prangerte Polizeigewalt an. Er bedauerte die Taten nicht.

Die Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt, die Anklage eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der 29-Jährige ist wegen Beteiligung an den G20-Krawallen im Juli 2017 in Hamburg vorbestraft. Rund 50 Unterstützer verfolgten den Prozess und applaudierten mehrfach, wenn kritische Äußerungen zum Polizeieinsatz fielen.

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