Per Strafbefehl verurteilt: Paar plündert Konto von dementer Stiefmutter

Von Martin Höke

Düsseldorf - Weil er mit der Vorsorgevollmacht das Konto seiner 96-jährigen Stiefmutter geplündert hat, ist ein 59-Jähriger per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Beide Angeklagten waren unentschuldigt dem Strafprozess am Amtsgericht in Düsseldorf ferngeblieben. (Symbolbild)
Beide Angeklagten waren unentschuldigt dem Strafprozess am Amtsgericht in Düsseldorf ferngeblieben. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Gegen seine Ehefrau (57) wurden neun Monaten Haft auf Bewährung verhängt. Beide waren unentschuldigt dem Strafprozess am Amtsgericht in Düsseldorf ferngeblieben.

Daraufhin verhängte die Richterin die von der Staatsanwältin beantragten Strafbefehle.

Laut Anklage hatten der 59-jährige Stiefsohn und seine Frau vor sieben Jahren innerhalb von vier Monaten 46.000 Euro vom Konto der demenzkranken alten Dame abgehoben.

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Bei Durchsicht ihres Nachlasses hatte der Testamentsvollstrecker nach ihrem Tod Ungereimtheiten entdeckt und den Stiefsohn angezeigt.

Die 96-Jährige hatte noch zu Lebzeiten nicht ihren Stiefsohn, sondern einen gemeinnützigen Verein zum Haupterben bestimmt.

Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Eheleute, die inzwischen in Hessen wohnen, können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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