Obdachlosen-Mord in Neuss: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen mutmaßlichen Messerstecher

Düsseldorf/Karlsruhe - Nachdem ein Jugendlicher im April 2022 einen Obdachlosen (✝31) in dessen Zelt erstochen hatte, wurde der zur Tatzeit 17-Jährige vor dem Düsseldorfer Landgericht des Mordes für schuldig befunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil nun allerdings aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den damals 17-Jährigen teilweise aufgehoben (Symbolbild).
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den damals 17-Jährigen teilweise aufgehoben (Symbolbild).  © Uli Deck/dpa

Erst im vergangenen September hatten die Richter in Düsseldorf den Jugendlichen zu neun Jahren Jugendhaft verdonnert.

Der junge Mann hatte durch eine Zeltplane auf den Obdachlosen eingestochen. Beim ersten Stich müsse er gemerkt haben, dass er das Tatopfer getroffen und verletzt habe, meinten die Richter des Landgerichts damals. Spätestens beim zweiten der beiden Messerstiche, die den Obdachlosen trafen, habe er damit dessen Tod in Kauf genommen.

Dabei erwähnten die Richter allerdings, dass unklar geblieben sei, welcher der beiden Messerstiche der tödliche war und welcher das Opfer nur verletzte.

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Daraus schloss der BGH in Karlsruhe nun, dass, falls der erste Stich tödlich war, möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.

BGH-Richter haben keinen Zweifel an Schuld des Angeklagten

Vor den Richtern musste sich der Jugendliche für die tödliche Messerattacke verantworten (Symbolbild).
Vor den Richtern musste sich der Jugendliche für die tödliche Messerattacke verantworten (Symbolbild).  © Johannes Eisele/dpa-Zentralbild/dpa

Der Fall muss daher nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten äußerte der BGH hingegen nicht.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2022 den in einem Zelt liegenden Obdachlosen zunächst nach Drogen gefragt und, als dieser verneinte, durch die Zeltplane hindurch mit Messerstichen getötet. Das 31-jährige Opfer war verblutet.

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Er kann nun auf eine mildere Strafe hoffen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert.

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Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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