Nach Tötung einer 39-Jährigen mit 37 Messerstichen: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Düsseldorf - Nach der Tötung einer Frau in Düsseldorf mit 37 Messerstichen hat das dortige Landgericht die dauerhafte Unterbringung des geständigen Messerstechers in einer Psychiatrie angeordnet.

Das Landgericht Düsseldorf hielt den 33-Jährigen wegen einer Psychose während der Tat für nicht schuldfähig.
Das Landgericht Düsseldorf hielt den 33-Jährigen wegen einer Psychose während der Tat für nicht schuldfähig.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Dennoch sprach das Gericht den Mann vom Vorwurf des Totschlags frei: Wegen einer schweren psychischen Erkrankung sei er schuldunfähig.

Der Mann hatte die Tat gestanden. Er sei schizophren und leide an Wahnvorstellungen, hatte er beim Prozessauftakt berichtet. Er habe sich eingebildet, seine Freundin, die bei ihm zu Besuch war, sei ein Dämon und "er müsse was machen". Also habe er in der vergangenen Silvesternacht zum Küchenmesser gegriffen und zugestochen.

Bis zum Prozessbeginn hatten weder Polizei noch Staatsanwaltschaft den Eindruck, dass der 33-Jährige psychisch krank sein könnte. Erst nach dessen Aussage schaltete das Gericht einen Psychiater ein und ordnete ein Gutachten an. Das liegt nun vor und demzufolge war der Angeklagte zur Tatzeit wegen einer Psychose nicht schuldfähig.

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Weil das Gericht den 33-jährigen Deutschen aber für gemeingefährlich hält und ihm weitere schwere Straftaten zutraut, wurde seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet.

Das 39-jährige Opfer hatte die deutsche und die israelische Staatsbürgerschaft, die Frau hinterlässt eine Tochter. Für einen antisemitischen Hintergrund der Tat gebe es keine Anhaltspunkte, hatte die Staatsanwaltschaft nach der Tat erklärt. Das Urteil des Landgerichts ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin rechtskräftig.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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