Nach Tod von 13-Jähriger: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Mönchengladbach - Einen Monat nach Prozessbeginn um den Tod einer Schülerin ist am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Mönchengladbach das Urteil gesprochen wurden. Angeklagt waren zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Die beiden angeklagten Pädagoginnen stehen und sitzen mit Kapuzen auf den Köpfen neben ihren Anwälten im Verhandlungssaal.
Die beiden angeklagten Pädagoginnen stehen und sitzen mit Kapuzen auf den Köpfen neben ihren Anwälten im Verhandlungssaal.  © Oliver Berg/dpa

Die beiden Pädagoginnen wurden jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Während die 60-jährige Lehrerin eine Geldstrafe von 23.400 Euro erhielt, wurde die 34-jährige Mitangeklagte zu 7200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.

Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste.

Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.

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Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten.

Tod der 13-Jährigen hätte verhindert werden können

Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.

Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben.

Dem Prozess war ein jahrelanges, juristisches Tauziehen vorausgegangen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage zunächst nicht zugelassen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders und eine andere Kammer des Landgerichts wurde zuständig.

Erstmeldung vom 15. Februar, 5.45 Uhr. Letztes Update um 15.37 Uhr.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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