Nach Schüssen auf Barbetreiber in Düsseldorf: So lange muss der Täter in den Knast!

Düsseldorf - Nach der Erschießung eines Barbetreibers in der Düsseldorfer Innenstadt Ende April hat das Landgericht den Täter zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Augenblicke nach der Tat befragte die Polizei zahlreiche Zeugen zum Vorfall.
Augenblicke nach der Tat befragte die Polizei zahlreiche Zeugen zum Vorfall.  © David Young/dpa

Dabei ging das Gericht davon aus, dass die ersten beiden von vier Schüssen von dem 52-Jährigen in Notwehr abgefeuert wurden, weil das Opfer seinerseits eine Waffe gezogen habe.

Weil der dreifache Vater aber noch zwei weitere Schüsse auf das bereits am Boden liegende Opfer abfeuerte, wurde er wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. "Die Schüsse waren nicht mehr durch die Notwehrlage gedeckt", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Unklar blieb, welcher der vier Schüsse der tödliche war. "Daher konnten wir nicht ausschließen, dass der 38-jährige Barbesitzer bei den letzten beiden Schüssen schon tot war."

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Aus diesem Grund wurde der 52-Jährige nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht wie angeklagt wegen Totschlags, sondern "nur" wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Nach Tod von Barbetreiber in Düsseldorf: Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Gefängnis

In der Nacht zum 28. April war die Düsseldorfer Polizei mit einem Großaufgebot vor Ort.
In der Nacht zum 28. April war die Düsseldorfer Polizei mit einem Großaufgebot vor Ort.  © David Young/dpa

Beide Männer waren Geschäftspartner. Es habe zuvor Streit um ein illegales Würfel-Glücksspiel gegeben, das das Opfer hinter seinem Rücken ohne ihn weiterbetrieben habe, hatte der 52-Jährige aus dem Kosovo ausgesagt.

Der 38-jährige Barbetreiber habe dann zuerst eine Waffe gezogen, sagte er aus. Zeugen stützten seine Version der Geschichte.

Am Tatort war neben dem Opfer eine Waffe gefunden worden. "Wir konnten anhand von Zeugenaussagen nicht ausschließen, dass der Wirt zuerst eine Waffe gezogen hat", sagte Richter Rainer Drees. Der Schütze war bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort geblieben und hatte sich widerstandslos festnehmen lassen.

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Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung hatte wegen Notwehr einen Freispruch und bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags höchstens fünf Jahre Haft gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: David Young/dpa

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