Nach Attacke gegen Polizisten: Kein schnelles Urteil für "Mönch von Lützerath"

Von Ulrike Hofsähs

Erkelenz - Der bei Protesten gegen die Räumung des Braunkohledorfs bekannt gewordene "Mönch von Lützerath" hat vor Gericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden.

Loic Schneider (29, r.) gab zu, im Januar 2023 als Mönch verkleidet bei Protesten gegen die Räumung von Lützerath einen Polizisten in den Schlamm geschubst haben.
Loic Schneider (29, r.) gab zu, im Januar 2023 als Mönch verkleidet bei Protesten gegen die Räumung von Lützerath einen Polizisten in den Schlamm geschubst haben.  © Oliver Berg/dpa

Der 29 Jahre alte Altenpfleger hatte im Januar 2023 in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler in der Ordenstracht eines Mönchs mehrere Polizisten in den knöcheltiefen Schlamm befördert. Videos davon verbreiteten sich in den sozialen Medien.

Vor dem Amtsgericht in Erkelenz ist Loic Schneider wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung angeklagt.

Dort beschrieb der Franzose aus seiner Sicht die Ereignisse während der Proteste an dem von Aktivisten besetzten Ort. Das Gericht wertete die 25 Minuten dauernden Ausführungen, die von einer Dolmetscherin übersetzt wurden, als Geständnis. Das bejahte der Angeklagte.

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Die Identität des "Mönchs von Lützerath" war lange unbekannt. Denn sein Gesicht war unter einer großen Kapuze verborgen. Doch dann gab der Mann Interviews.

Vor dem Amtsgericht sagte er, der Großteil der Menschen, die seine Aktion an den Bildschirmen gesehen haben, hätte sie "amüsant" gefunden.

"Mönch von Lützerath" droht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Polizisten und Demonstranten stehen sich im Januar 2023 bei der Demonstration von Klimaaktivisten am Rande des Braunkohletagebaus bei Lützerath gegenüber.
Polizisten und Demonstranten stehen sich im Januar 2023 bei der Demonstration von Klimaaktivisten am Rande des Braunkohletagebaus bei Lützerath gegenüber.  © Oliver Berg/dpa

Er habe das besetzte Dorf verteidigen wollen. "Ich hab ihn nur in den Schlamm gestoßen", erklärte der Angeklagte und beklagte von der Polizei ausgeübte Gewalt.

Ein Teil der Protestierer hatte sich damals von einer Demonstration entfernt, um die Polizeikette um den Ort herum zu durchbrechen.

Der Prozess hätte schon nach gut einer Stunde mit einem Urteil beendet werden können. Jedoch erklärte die Verteidigerin des 29-Jährigen, die betroffenen Polizisten sollten zur Schwere ihrer Verletzungen befragt werden.

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Bei einem Urteil im Sinn der Anklage könnte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gegen den Klima-Aktivisten verhängt werden.

Bei einer Strafe unter sechs Monaten ist eine Geldstrafe möglich. Der Prozess soll am 5. Februar fortgesetzt werden.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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