Mutter lässt ihr neugeborenes Kind sterben: Urteil gefallen
Von Jonas-Erik Schmidt
Bonn - Nach dem Tod eines neugeborenen Jungen ist die Mutter des Kindes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
![Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für die Mutter des toten Kindes gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. (Symbolbild)](https://media.tag24.de/951x634/n/j/njvxou655o4kwpbbk2fuavprkz3yp6fk.jpg)
Das Bonner Landgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass sich die junge Frau des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht hatte, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Wie die Kammer festgestellt habe, sei es während der Geburt zu einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes gekommen, so die Sprecherin. Die Frau soll gemerkt haben, dass es dem Kind schlecht ging - also hätte sie handeln müssen. Nach Ansicht der Kammer soll sie aber bewusst nichts getan haben.
Ob das Kind überlebt hätte, hätte die Frau sofort Hilfe geholt, konnte allerdings nicht sicher festgestellt werden. Daraus resultierte am Ende eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.
Die Frau soll in einer WG in Bonn gelebt und Schwangerschaft sowie Geburt verheimlicht haben. Als sie später ihre Mitbewohner wegen starker Blutungen um Hilfe bat, kam sie in eine Klinik.
Dort kam der Verdacht auf, dass es zuvor eine Schwangerschaft gegeben haben könnte. Die Polizei fand schließlich das tote Kind.
Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau in ihrer Anklage vorgeworfen, das Kind bewusst erstickt zu haben. Das konnte die Kammer aber nicht feststellen, so die Sprecherin.
Zudem hatte in dem Prozess geklärt werden müssen, ob die Frau zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt gewesen war. Es hatte unterschiedliche Altersangaben gegeben.
Die Kammer ging aber davon, dass sie zum Tatzeitpunkt ihren 21. Geburtstag schon hinter sich hatte - und verurteilte sie nach Erwachsenenstrafrecht.
Titelfoto: Volker Hartmann/dpa