Absage von Wunschschule: Mutter klagt Schulplatz ein
Münster – Schon bald geht es in den Familien mit Viertklässlern um die Anmeldung an den weiterführenden Schulen. Da verfallen viele Elternteile in Stress und Panik, die Annahme an der Wunschschule kann nicht immer garantiert werden.
Eine Mutter aus Essen will sich besonders für ihren Sohn einsetzen, der an der Wunschschule abgelehnt wurde.
Die Mutter klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, da der Sohn an einer Schule in einem Nachbarort abgelehnt wurde.
Wenn im Februar die Halbjahreszeugnisse verteilt werden, dann geht der Kampf um die begehrten Schulplätze los. Nicht jedes Kind wird an der Wunschschule angenommen.
Besagte Mutter will ihren Sohn an einer Gesamtschule unterbringen und klagt deshalb. Das Oberverwaltungsgericht muss jetzt prüfen, ob die Leiterin der Schule in Heiligenhaus das Aufnahmeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Wenn Schulen mehr Anmelder als Plätze haben, gibt es eine Reihe von Entscheidungskriterien.
Gericht soll über die Absage der Gesamtschule entscheiden
Gesamtschulen müssen zum Beispiel darauf achten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Schülern zu haben.
Auch der Schulweg oder ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis können als Entscheidungsgrundlage dienen. Auch das Losverfahren ist ein gängiges und erlaubtes Zusatzkriterium.
Laut einigen Experten sind die Streitigkeiten um Schulplätze alltäglich: Gerade der Bedarf an Gesamtschulplätzen sei in den vergangenen Jahren gestiegen, so die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW. "Es ist die große Offenheit und Durchlässigkeit dieser Schulform, die Eltern reizt", so deren Vorsitzende Dorothea Schäfer. Zudem sind fast alle Gesamtschulen im Land als gebundener Ganztag organisiert.
"Es gibt Eltern, die glauben, dass mit einer Absage die Laufbahn ihrer Kinder ein für alle Mal verbaut ist", betont Rechtsanwalt Christian Birnbaum. Das sei ein ausschlaggebender Grund für manche Eltern vor Gericht zu ziehen. Manche Eltern fühlen sich ungerecht behandelt, wenn alle Nachbarskinder einen Platz haben und das eigene Kind leer ausgeht.
In NRW dagegen ist die Schulsituation rechtlich geregelt, erläutert Birnbaum. Schulen mit vielen Bewerbern müssen zunächst ihren Spielraum bei der Klassengröße ausschöpfen. Dabei versuchen manche Schulen, einige Plätze als Reserven zu behalten. "Sind die Kapazitäten tatsächlich erschöpft, stellt sich die Frage, ob die Plätze in einem rechtmäßigen Verfahren vergeben wurden", so Birnbaum.
Das werden auch die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster im Fall der Familie aus Essen am Mittwoch um 10 Uhr ebenfalls prüfen müssen. Mit einer Entscheidung ist nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen.
Update, 13.35 Uhr: Eine Gesamtschule in Heiligenhaus muss einem zunächst angelehnten Jungen aus dem benachbarten Essen in einem wiederholten Losverfahren eine neue Chance auf den gewünschten Schulplatz geben, weil die Richter bei dem Auswahlverfahren erhebliche Fehler festgestellt hatten. "Wir haben deutliche Zweifel, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist", betonte der Vorsitzende Richter. Die Richter hatten herausgefunden, dass ortsansässige Schüler bevorzugt worden waren, obwohl dies nicht erlaubt ist.
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