Wasserwerfer mit "ACAB"-Kennzeichen darf nicht mehr durch die Straßen fahren
Münster - Fans des FC St. Pauli dürfen einen ausrangierten Wasserwerfer mit dem Kennzeichen "AC-AB 1910" nicht länger im Straßenverkehr bewegen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorinstanz.
Demnach fehlt dem Fahrzeug die erforderliche Betriebserlaubnis. Diese sei automatisch kraft Gesetz erloschen, erklärte das OVG in der Begründung, weil der speziell für den Polizeidienst konzipierte Wasserwerfer nicht weiter von der Polizei genutzt wurde. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Der Fanclub aus Hamburg hatte seinen Vereinssitz extra nach Aachen verlegt, um das Wunschkennzeichen "AC-AB 1910" für das Fahrzeug zu bekommen.
In der Fußball-Fanszene und bei Linksautonomen steht die Abkürzung ACAB für die englische Redewendung "All cops are bastards" - alle Polizisten sind Bastarde. Die Zahl 1910 steht für das Gründungsjahr des FC St. Pauli.
Der ausrangierte Wasserwerfer hat eine lange Vorgeschichte. Zuletzt wurde das Fahrzeug etwa bei Demonstrationen gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Straßenverkehr bewegt und war dann der Polizei aufgefallen.
Daraufhin untersagte die Städteregion Aachen als Zulassungsstelle den Betrieb. In den zurückliegenden Jahren war der Wasserwerfer immer mal wieder für den Straßenverkehr in verschiedenen Städten angemeldet worden.
Bereits im Jahr 2013 hatte sich das OVG mit dem Fahrzeug beschäftigt und die fehlende Betriebserlaubnis bestätigt.
Dennoch gelang es den Besitzern trotz des Verbots immer wieder, das Gefährt für den Straßenverkehr anzumelden.