Mitarbeiter sprang während Firmenfeier in den Rhein: Gericht fällt eindeutiges Urteil
Düsseldorf - Im Falle einer drohenden Kündigung hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf nun ein endgültiges Machtwort gesprochen. Ein 33-Jähriger sprang während einer Firmenfeier in den Rhein und stand daraufhin kurz vor dem Rausschmiss.
"Ein Sprung in den Rhein während einer Firmenfeier rechtfertigt keine fristlose Kündigung", hieß es am heutigen Dienstag vom Landesarbeitsgericht.
Der Arbeitgeber hatte den Sprung von einem Partyschiff mit dem fristlosen Rauswurf quittiert.
Der Vertriebsmitarbeiter habe den Betriebsfrieden massiv gestört, außerdem sich selbst und andere erheblich gefährdet, als er trotz starker Strömung in Unterhose in den Rhein gesprungen und um das Partyschiff geschwommen sei.
"Ich habe mit der Aktion möglicherweise damals die Stimmung auflockern wollen", sagte der 33-Jährige am Dienstag vor Gericht. Dass er vor seiner tollkühnen Aktion auf der Schiffstoilette Kokain konsumiert haben soll, bestritt er. Der Arbeitgeber hatte sich auf die Beobachtung einer Putzkraft berufen.
Mit dem gefährlichen Sprung in den Fluss habe der Mitarbeiter eine Pflichtverletzung begangen und den Betriebsfrieden gestört, befand das Gericht. Das Unternehmen beschäftigt den Mann weiter, dieser müsse im Gegenzug aber eine Abmahnung akzeptieren, schlugen die Richter vor.
Dem stimmten beide Seiten zu und beendeten damit den Rechtsstreit.
Gremium wurde von nacktem Sprung mitgeteilt
Der Arbeitgeber, ein Hersteller von Aufzügen, war nach einer Schlappe in der ersten Instanz in Berufung gegangen. Der Kläger sei bereits früher durch ungebührliches Verhalten bei einer Betriebsfeier aufgefallen, argumentierte er.
Damals hatte sich der 33-Jährige einen Plastik-Flamingo geschnappt, wie er einräumte: "Ich bin aber nicht wie behauptet darauf geritten, sondern mit ihm durch den Saal getanzt", betonte er. Dafür war er seinerzeit ermahnt, aber nicht abgemahnt worden. Der 33-Jährige, bislang freigestellt, kann nun seine Arbeit bei der Firma wieder aufnehmen.
In erster Instanz war die Kündigung vom Arbeitsgericht wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung verworfen worden: Dem Gremium sei fälschlich mitgeteilt worden, dass er "unbekleidet" in den Rhein gesprungen sei, obwohl er eine Unterhose getragen habe.
Doch darauf kam es dem Landesarbeitsgericht nicht an.
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