Mit Alkohol und Drogen im Blut: 19-Jähriger fährt Hochschwangere tot, nun muss er jahrelang ins Gefängnis

Mönchengladbach - Unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol fuhr er eine hochschwangere Frau tot: Nun wurde der 19-Jährige zu einer Gefängnisstrafe verurteilt - zu seinem Entsetzen.

Am Donnerstag erging vor dem Landgericht Mönchengladbach das Urteil gegen den 19-jährigen Angeklagten. (Symbolbild)
Am Donnerstag erging vor dem Landgericht Mönchengladbach das Urteil gegen den 19-jährigen Angeklagten. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Insgesamt zweieinhalb Jahre muss der junge Mann nun ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig. Das Gericht ging dabei über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Der Angeklagte hatte am 5. November vergangenen Jahres in Hückelhoven eine rote Ampel überfahren und die schwangere Fußgängerin dabei vor den Augen ihres Lebensgefährten mit Tempo 70 erfasst.

Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und starben kurz darauf im Krankenhaus.

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Anders als von der Verteidigung angeregt, verurteilte die Strafkammer den 19-Jährigen nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. Zur Begründung nannte Richter Martin Alberring das sichere und intelligente Auftreten und den bisherigen Lebensweg des jungen Mannes.

Richter überzeugt: Angeklagter war zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig

Der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach lief seit Anfang Juni. Nun ist klar, wie lange der junge Mann in Haft gehen muss. (Symbolbild)
Der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach lief seit Anfang Juni. Nun ist klar, wie lange der junge Mann in Haft gehen muss. (Symbolbild)  © Roberto Pfeil/dpa

Nach Überzeugung der Richter war er zur Unfallzeit vermindert schuldfähig, weil er mit 1,9 Promille Alkohol und unter Kokain-Einfluss in seinen Kleinwagen gestiegen war.

Der 19-Jährige war nach dem Aufprall zunächst weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Er wendete erst, nachdem ihn eine Unfallzeugin nach knapp 400 Metern überholt und seinen Wagen blockiert hatte.

Der 19-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung. Die Strafkammer sei vielmehr davon überzeugt, "dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben."

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Im Prozess hatte der 19-Jährige die Angehörigen der Frau unter Tränen um Entschuldigung gebeten. Er schäme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren. "Da bin ich mal gespannt", sagte der Richter. Der 19-Jährige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt.

Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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