Missbrauch in katholischer Kirche: Aachener Bistum muss zahlen!

Aachen - Das Bistum Aachen hat sich in einem Schmerzensgeldprozess mit einem Missbrauchsopfer auf einen Vergleich geeinigt.

Der Kaiserdom ist das Herzstück des Bistums Aachen.
Der Kaiserdom ist das Herzstück des Bistums Aachen.  © Oliver Berg/dpa

Der heute 71 Jahre alte Mann erhalte für langjährigen Missbrauch in seiner Zeit als Messdiener 100.000 Euro, teilte der Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen heute in einem Verkündungstermin mit.

Der Betrag entspricht dem Vergleichsvorschlag, den das Gericht Mitte Mai den Parteien unterbreitet hatte.

Der Kläger hatte ursprünglich ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro gefordert.

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Er hat bereits 10.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.

Missbrauch in Kirche: Ein Fall verjährt, ein weiterer nicht in rechtlicher Verantwortung vom Bistum

Im zweiten Fall hat der Kläger angegeben, bei seiner Zeit als Messdiener von zwei Pfarrern missbraucht worden zu sein. (Symbolbild)
Im zweiten Fall hat der Kläger angegeben, bei seiner Zeit als Messdiener von zwei Pfarrern missbraucht worden zu sein. (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa

Zugleich wies das Gericht zwei weitere Klagen gegen das Bistum ab. Auch diese Kläger hatten in unterschiedlicher Höhe bereits Geld der UKA erhalten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Im Fall eines heute 60-Jährigen sei die Klage an der eingetretenen Verjährung gescheitert, begründete das Gericht. Der Mann hatte wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung durch zwei Pfarrer in seiner Zeit als Messdiener ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro verlangt.

Im dritten Fall hatte der Kläger, ein heute etwa 50 Jahre alter Mann, angegeben, als 17-Jähriger durch einen Berufsschullehrer bei einer privaten Nachhilfestunde vergewaltigt worden zu sein. Hier sah das Gericht das Bistum nicht in der rechtlichen Verantwortung. Der Täter sei ein vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlter Lehrer sowie Kaplan.

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Die schädigenden Handlungen stünden nicht in einem ausreichend engen Zusammenhang mit seiner kirchlichen Tätigkeit. Für das öffentliche Unterrichtswesen trage der Staat die Verantwortung. Damit kam es nach Ansicht der Kammer nicht mehr auf eine eventuelle Verjährung an. In dem Fall war ein Schmerzensgeld von 325.000 Euro verlangt worden.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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