Kurioser Prozess: Richter verbannen "Big Foot" aus Düsseldorfer Wohngebiet

Düsseldorf - Weil Anwohner in einer Düsseldorfer Siedlung über Lärmbelästigung klagten, muss nun Hahn "Big Foot" weichen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch (29. Mai).

Nachdem die Hühnerhalter in Revision gegangen sind, landete der kuriose Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
Nachdem die Hühnerhalter in Revision gegangen sind, landete der kuriose Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.  © Guido Kirchner/dpa

Richter haben das Tier aus dem Wohngebiet in der Landeshauptstadt verbannt.

Die Stadt Düsseldorf habe von Hühnerhaltern zu Recht verlangt, den krähenden Vogel von ihrem Grundstück zu entfernen, urteilten die Richter. Ihre vier Hennen dürfen sie hingegen behalten.

In der betroffenen Siedlung seien die Gärten mit 220 Quadratmetern recht klein. Entsprechend nah sei die Lärmquelle Hahn am Nachbargrundstück.

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Ob "Big Foot" viel oder wenig kräht, sei daher nicht entscheidend. Die Besitzer dürfen sich auch keinen Ersatzhahn zulegen.

Künftig dürfen Hähne nicht mehr innerhalb des Düsseldorfer Wohngebiets gehalten werden (Symbolbild).
Künftig dürfen Hähne nicht mehr innerhalb des Düsseldorfer Wohngebiets gehalten werden (Symbolbild).  © Soeren Stache/dpa

Die Hühnerhalter hatten zuvor argumentiert, sie wollten sich nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen. Dazu bedürfe es keines Hahns, befanden die Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Titelfoto: Bildmontage: Guido Kirchner/dpa, Soeren Stache/dpa

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