Jugendliche (15) töten Obdachlosen und filmen abscheuliche Tat: Gericht kennt keine Gnade
Detmold – Wegen des gewaltsamen Todes eines 47-jährigen Obdachlosen müssen drei 15-jährige Jugendliche ins Gefängnis.
Das Landgericht Detmold verurteilte einen Angeklagten am Freitag wegen Totschlags zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht. Die anderen beiden müssen ebenfalls wegen Totschlags für jeweils fünf Jahre ins Gefängnis.
Der Anklagevorwurf des Mordes aus Heimtücke habe sich in den drei Prozesstagen nicht belegen lassen. Bei dem Angriff mit dem Messer sei das Opfer nicht mehr arglos gewesen, urteilte das Gericht, wie ein Sprecher am Mittag mitteilte.
Wegen des Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zuschauer und Pressevertreter waren nicht zugelassen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten die Verteidiger in Revision gehen, würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Urteile überprüfen.
Jugendliche waren nach starkem Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig
Die unterschiedlichen Haftstrafen begründete das Gericht mit dem Tatverlauf. Der Haupttäter hatte mit einem Messer zugestochen. Die anderen beiden hätten von dem Messer gewusst, die Tat aber nicht verhindert. Ihre Geständnisse bewertete das Gericht als strafmildernd.
Auch waren die drei nach starkem Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig. Das Gericht glaubte den beiden Jugendlichen mit den niedrigeren Strafen in einem Punkt nicht: Sie hatten behauptet, von dem Messer nichts gewusst zu haben. Sie hätten ihren Mitangeklagten von der Tat und den Stichen abhalten müssen, so das Gericht. So hätten sie den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.
Das Gericht blieb bei den Urteilen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Haupttäter und jeweils sechs Jahre und sechs Monate für die beiden anderen gefordert. Der Verteidiger des Jugendlichen mit dem Messer hatte sich für nicht mehr als sechs Jahre Gefängnis ausgesprochen.
Die Anwälte der beiden Mitangeklagten forderten für die Tritte und Schläge Haftstrafen von drei Jahren oder zwei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Obdachloser (†47) soll Täter genervt haben: Maß an Gewalt erschreckt
Vor dem Urteil baten die Jugendlichen den im Gerichtsaal anwesenden Vater des Obdachlosen um Entschuldigung.
Das Motiv wurde in dem Prozess nur im Ansatz geklärt. Demnach hatte der Obdachlose die Jugendlichen genervt. Als er aus ihrer Wodkaflasche etwas trinken wollte, sei die Stimmung umgeschlagen und es sei zu dem Gewaltausbruch gekommen.
Das Maß an Gewalt sei erschreckend gewesen, hatte das Gericht in der Urteilsbegründung gesagt. Die Jugendlichen hatten den Angriff mit einem Handy gefilmt. Die Aufnahme war im Prozess gezeigt worden.
Der 47-jährige Obdachlose war im Herbst 2023 in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe getötet worden.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Vogt/Stadt Horn-Bad Meinberg/dpa, Friso Gentsch/dpa