IS-Spion in Düsseldorf verurteilt: So lange muss er ins Gefängnis

Von Jana Glose

Düsseldorf - Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist ein 33-Jähriger wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der 33-jährige Verurteilte soll für den Islamischen Staat im Irak Informationen gesammelt und weitergegeben haben (Symbolbild)  © EPA/ANDY RAIN

Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Mann in seinem Heimatland Irak zwischen Juni 2014 bis zu seiner Flucht nach Deutschland im März 2015 für die Geheimpolizei der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) tätig war.

Als IS-Mitglied soll er Menschen in seiner Umgebung ausspioniert und die gewonnenen Informationen an übergeordnete IS-Mitglieder weitergegeben haben. Freigesprochen wurde der Angeklagte indes von weiteren Vorwürfen.

Unter anderem wurde dem zuletzt in Wuppertal wohnenden Mann in der Anklage vorgeworfen, an öffentlichen Bestrafungsaktionen der Terror-Miliz wie der Hinrichtung von Gefangenen beteiligt gewesen zu sein.

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Abweichend von der Anklage seien die Vorwürfe auch nach widersprüchlichen Zeugenaussagen nicht sicher nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Er hielt dem Mann beim Strafmaß unter anderem zugute, dass die Tat zehn Jahre zurückliegt und sich der Mann freiwillig und bereits nach kurzer Zeit vom IS gelöst hat.

Zu seinen Lasten fiel jedoch ins Gewicht, dass er sich für eine Vereinigung betätigte, die aufgrund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens als besonders gefährlich anzusehen ist.

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Bundesanwalt hatte doppelte Haftdauer gefordert: Nicht alle Taten waren sicher nachzuweisen

Das Gericht ging beim Urteil deutlich unter die von der Bundesanwaltschaft geforderte Strafe. (Symbolbild)  © Marcel Kusch/dpa

Die Bundesanwaltschaft hatte für die Tatvorwürfe der IS-Mitgliedschaft und der Beihilfe zu Kriegsverbrechen wie Mord nach mehreren Monaten Prozessdauer acht Jahre Haft gefordert.

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Im Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe stets bestritten. Gegen den Mann war bereits 2017 nach Hinweisen seiner Ex-Frau ermittelt worden. Das Verfahren war damals aber eingestellt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision am Bundesgerichtshof einlegen.

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