Irrer Gerichtsstreit: Monteur wird gekündigt, weil er keine rote Hose tragen will
Düsseldorf/Solingen - Es gibt Kündigungsgründe, die sind so absurd, dass man sie kaum glauben kann. So auch dieser kuriose Fall aus Solingen: Ein Monteur klagte gegen seine Entlassung. Die bekam er, weil er eine rote Arbeitshose, die ihm gestellt wurde, nicht mehr anziehen wollte.
Der Angestellte war schon seit 2014 für die Firma tätig, arbeitete dort mit Kappsägen und Akkubohrern. Schutzkleidung war also zwingend erforderlich.
Die bekam er, wie es sich gehört, auch von seinem Arbeitgeber gestellt.
Die Schutzhose war allerdings rot. Eine Farbe, mit der der Monteur offenbar nichts anfangen konnte. Weil er sich mehrfach weigerte, die rote Arbeitshose anzuziehen, und stattdessen mit einer schwarzen Hose zur Arbeit kam, wurde ihm gekündigt. Dagegen hatte der Mann dann Klage eingereicht.
Das Landesarbeitsgericht gab allerdings jetzt dem Arbeitgeber recht!
Die Begründung: Erstens ist Rot als Signalfarbe auf der Baustelle deutlich besser zu erkennen. Zweitens hat die Firma Anspruch darauf, dass die Mitarbeitenden im Außendienst möglichst einheitlich auftreten.
Nur auf die rote Hose keine Lust zu haben, reicht also nicht aus, um darauf zu verzichten, urteilten die Richter.
Die Folge: Seine Kündigungsschutzklage war erfolglos. Wegen seiner Farbenvorliebe muss sich der Monteur nun nach einem neuen Job umschauen!
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