Inobhutnahme von Säugling eskaliert: Großvater greift Beamte mit Faust und Barhocker an

Von Ulrike Schödel

Bonn - Bei einem Prozess wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte hat der Angeklagte zu Beginn vorerst zu den Vorwürfen geschwiegen.

Als die Polizei an der Adresse in Euskirchen erschien, griff der Angeklagte (50) die Beamten unter anderem mit seinen Fäusten an. (Symbolbild)
Als die Polizei an der Adresse in Euskirchen erschien, griff der Angeklagte (50) die Beamten unter anderem mit seinen Fäusten an. (Symbolbild)  © 123Rf/lutsenko

Allerdings zeigte der 50-Jährige deutlich, dass er die Anklage am Landgericht Bonn wegen eines versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schweren Widerstands gegen drei Polizeibeamte für "ungerecht" hält. Immer wieder erklärte er, dass er von den Beamten provoziert worden sei.

Am Morgen des Tattages hatte der Mann laut Anklage in Euskirchen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die nach dem neunmonatigen Enkel schauen wollte, aus dem Haus geworfen.

Daraufhin habe das Jugendamt um Unterstützung durch die Polizei gebeten, um den Säugling wegen des Verdachts einer akuten Kindeswohlgefährdung aus dem Haus zu holen.

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Die Begegnung eskalierte noch vor der Haustür: Laut Anklage griff der Großvater die beiden Polizeibeamten mit Faustschlägen an und schlug dreimal mit einem Barhocker auf einen am Boden liegenden 60-jährigen Beamten.

Der 50-Jährige muss sich wegen eines versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schweren Widerstands gegen drei Polizeibeamte vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Archivbild)
Der 50-Jährige muss sich wegen eines versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schweren Widerstands gegen drei Polizeibeamte vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Archivbild)  © Thomas Banneyer/dpa

Angeklagter weist zahlreiche Vorstrafen auf

Der Angeklagte wurde demnach zu Boden gebracht und gefesselt. Eine Fessel soll den Hinterkopf eines dritten Polizeibeamten getroffen haben, der eine Platzwunde erlitt.

Der deutsche Angeklagte ist erheblich vorbestraft. Das Bundeszentralregister weist den Angaben zufolge seit dem Jahr 1991 satte 34 Eintragungen auf: von Diebstahl, Drogenhandel bis zu schwerem Raub und Körperverletzung.

Mit seiner Lebensgefährtin hat der 50-Jährige demnach zwei Töchter, die bis zum Tattag alle zusammen unter einem Dach gelebt haben. Das Enkelkind wurde seinerzeit vorsorglich mitgenommen und kam einen Monat bei einer Pflegefamilie unter.

Mittlerweile ist das Kind zurück bei der Mutter, die aber nicht mehr im Haushalt des Angeklagten lebt und unbekannt verzogen ist.

Titelfoto: 123Rf/lutsenko

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