"Ich jag' das Ding in die Luft": Anrufer kommt nach Bomben-Drohung mit Geldstrafe davon

Krefeld - Er drohte mit einer Bombe gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit, jetzt ist der Verantwortliche (41) zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden.

Rund elf Monate nach einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit ist ein 41-Jähriger schuldig gesprochen worden. (Symbolbild)
Rund elf Monate nach einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit ist ein 41-Jähriger schuldig gesprochen worden. (Symbolbild)  © Daniel Karmann/dpa

Eine Krefelder Amtsrichterin sprach den Arbeitslosengeld-Empfänger am heutigen Mittwoch wegen Störung des öffentlichen Friedens und Androhung von Straftaten schuldig.

Der Fall musste öffentlich verhandelt werden, weil der Mann gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1350 Euro Einspruch eingelegt hatte.

Der Angeklagte gab nun zu, am 18. November 2022 sehr wütend gewesen zu sein, weil sein Arbeitslosengeldantrag sehr langsam bearbeitet worden sei. Die Bombendrohung bestritt er aber: "Vielleicht bin ich am Telefon missverstanden worden."

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Die Richterin glaubte aber der Aussage der Agenturmitarbeiterin. Die 24-Jährige schilderte, der Anrufer sei aufgebracht gewesen, weil sie ihn vertrösten musste.

"Dann gehe ich halt zur Agentur und jag' das Ding in die Luft. Dann sehen die schon, was die davon haben. Ihre Schuld, wenn die mich provozieren", wird der 41-Jährige zitiert.

Agentur-Mitarbeiterin berichtet von Anruf: "Ist mir vorher noch nie passiert"

Die Mitarbeiterin, die im Servicecenter der Bundesagentur im thüringischen Gotha saß, nahm die Drohung "wegen der Wortwahl und der aggressiven Tonlage" ernst und verständigte die Kollegen in Krefeld: "So was ist mir vorher noch nie passiert."

Die Krefelder Polizei hatte die Agentur räumen lassen. 120 Mitarbeiter mussten das Gebäude verlassen. Eine Bombe fanden die eingesetzten Spürhunde nicht.

Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Er sah in dem Anruf keine konkrete Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Die Agentur-Angestellte hatte die Drohung nur notiert. Aufgezeichnet worden war der Anruf nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bliebe es dabei, wäre der 41-Jährige vorbestraft. Seinen Angaben zufolge hatte er im September 2022 seinen Job bei einem Autovermieter verloren. Einen neuen Job habe er dann in der Probezeit wegen des Anrufs verloren.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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