"Horrorhaus"-Prozess: Wie gefährlich ist Menschenquäler Wilfried W.? Gutachter mit klarer Prognose

Paderborn - Er hat immer wieder Frauen gequält - zwei starben. Knapp die Hälfte seiner Haftstrafe hat Wilfried W. (53) inzwischen verbüßt, aber was danach geschieht, das ist Gegenstand eines Prozesses um nachträgliche Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter hält ihn weiterhin für gefährlich.

Wilfried W. (53, M.) hatte seinen Opfern grausame Qualen angetan. Nun prüft das Gericht, ob er in Sicherungsverwahrung kommen soll oder nicht.
Wilfried W. (53, M.) hatte seinen Opfern grausame Qualen angetan. Nun prüft das Gericht, ob er in Sicherungsverwahrung kommen soll oder nicht.  © David Inderlied/dpa

Gefühlskalt, manipulativ und ohne Reue für seine Gewalttaten - so beschreibt ein psychiatrischer Gutachter den Mann, der als Täter im Prozess um das sogenannte "Horrorhaus" von Höxter in die Kriminalgeschichte einging.

An diesem Mittwoch im Paderborner Landgericht geht es um nicht weniger als die Frage, was mit W. passieren soll, wenn er seine 2018 verhängte Haftstrafe verbüßt hat. Die Staatsanwaltschaft hat nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Sie befürchtet, er könne in Freiheit erhebliche Straftaten begehen. So sieht es auch ein für die Entscheidung hinzugezogener forensischer Sachverständiger.

Vor fünf Jahren war Wilfried W. zu elf Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Er hatte über Jahre hinweg gemeinsam mit seiner Ex-Frau mehrere Frauen gequält.

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In von Grausamkeit geprägten Beziehungen misshandelte er sie schwer, indem er sie verbrühte, schlug, würgte, sie einem rigiden Regelsystem unterwarf. Gewalttätig war er auch gegenüber seiner Ex-Frau, bevor und während sie zur Mittäterin wurde.

Zwei Frauen aus Niedersachsen, die die beiden mit Kontaktanzeigen in das Haus in der kleinen Ortschaft Höxter-Bosseborn gelockt hatten, starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen durch das Paar.

Gutachter: Wilfried W. empfindet keine Empathie für Opfer oder Reue für Taten

Zum Fall Wilfried W. gaben am Mittwoch die psychiatrischen Gutachter Hans-Ludwig Kröber (l.) und Johannes Fuß (r.) ihre Einschätzung vor dem Landgericht Paderborn ab.
Zum Fall Wilfried W. gaben am Mittwoch die psychiatrischen Gutachter Hans-Ludwig Kröber (l.) und Johannes Fuß (r.) ihre Einschätzung vor dem Landgericht Paderborn ab.  © Friso Gentsch/dpa

Der forensische Psychiater Prof. Johannes Fuß von der Universität Duisburg-Essen, einer von zwei Gutachtern, die Wilfried W. für diesen Prozess untersucht haben, attestiert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und ausgeprägtes Manipulationsgeschick.

Seine Prognose: Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten erneut derartige Taten begehen werde.

16 Stunden hatte der Fachmann Wilfried W. insgesamt untersucht. Dabei habe sich W. oberflächlich charmant und kindlich naiv gegeben. "Unter der Oberfläche zeigt sich ein gefühlskalter Mensch", unfähig Empathie oder Reue zu zeigen oder Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, betont Fuß.

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Stattdessen beharre er selbst darauf, Opfer sadistischer Frauen geworden zu sein - eine Einschätzung, die nicht im Einklang mit den festgestellten Taten zu bringen sei und eine Therapie schwierig mache.

Und noch etwas lässt ihn befürchten, dass W. nach der Haft weitermachen könne: Wie im Prozess bekannt geworden war, hatte W. während seiner Zeit in der Psychiatrie mit einer Pflegerin eine intime Beziehung.

Auch hier sei es ihm gelungen, eine Frau, die seine Akte kannte, so zu manipulieren, dass sie ihren Job aufs Spiel setzte, um ihm nah zu sein, schildert Fuß.

Verteidiger wollen Gericht überzeugen, dass Wilfried W. nicht in Sicherungsverwahrung gehöre

Die Verteidiger von Wilfried W. (53, M.) wollen das Gericht davon überzeugen, dass er nicht in Sicherungsverwahrung gehöre
Die Verteidiger von Wilfried W. (53, M.) wollen das Gericht davon überzeugen, dass er nicht in Sicherungsverwahrung gehöre  © Friso Gentsch/dpa

Ein weiterer Gutachter, den das Gericht bestellt hat, wird an diesem Mittwoch nicht mehr gehört: Die Verteidigung hat spontan beantragt ihn wegen Befangenheit abzulehnen, nachdem er sich kritisch über methodisches Vorgehen der forensischen Sachverständigen im ursprünglichen Prozess geäußert hatte.

Ihre Einschätzung von damals, W. fehle die normative Richtschnur Gut und Böse voneinander abzugrenzen, hatte vor fünf Jahren zu seiner Einstufung als vermindert schuldfähig geführt. Er war in die Psychiatrie eingewiesen worden, wo jedoch bald Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufkamen. Ein Gericht hatte ihn 2020 dann in den regulären Strafvollzug geschickt.

Die Verteidiger von Wilfried W. wollen das Gericht davon überzeugen, dass er nicht in Sicherungsverwahrung gehöre. Stattdessen wollen sie ihn wieder in der Psychiatrie sehen, denn ihm sei dort bislang nur die falsche Therapie zuteilgeworden, sagt sein Anwalt.

Auch um das zu beweisen haben sie am Mittwoch unter anderem beantragt, die Sachverständige aus dem früheren Strafverfahren zu laden.

Erstmeldung am 20. September: 9.23 Uhr; zuletzt aktualisiert: 15.36 Uhr

Titelfoto: David Inderlied/dpa

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