Herzlos und brutal: Seniorin stößt Katze in den Tod und wird verurteilt!

Düsseldorf - Weil eine Rentnerin in Düsseldorf eine Katze von ihrem Balkon gestoßen und so getötet hat, muss die 69-Jährige 450 Euro zahlen.

Die Katze hatte sich in der Luft nicht mehr drehen können und war auf den Asphalt geknallt. (Symbolbild)
Die Katze hatte sich in der Luft nicht mehr drehen können und war auf den Asphalt geknallt. (Symbolbild)  © Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa

Ihrem Gerichtsprozess war die Angeklagte am Donnerstag unentschuldigt ferngeblieben. Ein Richter setzte daher in Abwesenheit einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die Frau fest.

Laut Anklage hatte die Seniorin die Katze mit einem Besen aus ihrer Wohnung im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses gescheucht und vom Balkon heruntergestoßen.

Im Ermittlungsverfahren hatte die Rentnerin erklärt, der Streuner sei schon mehrfach zu ihr gekommen und habe in ihrer Wohnung für Chaos gesorgt. Damals habe sich die Katze unter ihrem Bett versteckt. Deswegen habe sie den Besen geholt, um sie zu verscheuchen.

Höchststrafe nach Mordanschlag auf Beamte! Impfgegner muss lebenslang in Knast
Gerichtsprozesse NRW Höchststrafe nach Mordanschlag auf Beamte! Impfgegner muss lebenslang in Knast

Am Rande der Verhandlung schilderten zwei Nachbarinnen, dass das Jungtier es damals nicht mehr geschafft hatte, sich noch in der Luft zu drehen. Die Katze war aus knapp 15 Metern Höhe mit dem Rücken auf dem Pflaster vor dem Haus aufgeschlagen und verendet.

Der Verteidiger der Rentnerin betonte, dass seiner Mandantin der Tod des Tieres leidtue.

Zeugen: Katze mit Besen vom Balkon geschleudert!

Daran äußerten die Nachbarinnen erhebliche Zweifel: Die Rentnerin habe die kleine Katze schreiend über den Balkon gejagt und das Tier dann mit dem Besen über die Balkonbrüstung geschleudert.

Anschließend sei sie ungerührt in ihre Wohnung zurückgegangen, ohne sich um das sterbende Tier zu kümmern. Die Rentnerin kann gegen den Strafbefehl noch Einspruch einlegen.

Titelfoto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: