Glück gehabt! Neues Cannabisgesetz bewahrt 37-Jährigen vor Aufenthalt im Knast

Düsseldorf - Die Befürchtungen der NRW-Landesregierung, die Cannabis-Legalisierung könnte zu Problemen in der Justiz führen, haben sich offenbar erstmals bewahrheitet: Am Dienstag hat das neue Cannabisgesetz einen Angeklagten (37) vor dem Gefängnis bewahrt.

Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht musste sich ein Angeklagter am Dienstag wegen Drogenbesitzes verantworten (Symbolbild).
Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht musste sich ein Angeklagter am Dienstag wegen Drogenbesitzes verantworten (Symbolbild).  © Marius Becker/dpa

Der 37-Jährige musste sich am Düsseldorfer Amtsgericht wegen illegalen Besitzes von Heroin und Cannabis verantworten.

Nach alter Rechtslage hätte der Mann eine nicht geringe Menge Drogen besessen, was als Verbrechen gilt. Nach dem neuen Recht, das seit Montag (1. April) gilt, so Richterin Britta Brost, liege die Menge jedoch knapp unter dieser Grenze.

Damit sei der Drogenbesitz nur noch ein Vergehen, was Geld- und Bewährungsstrafen ermögliche.

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Über seinen Verteidiger gestand der 37-Jährige die Vorwürfe. Er wurde am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage bis Ende Juli eine Drogenentzugstherapie antreten.

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

Der Mann war am 9. Juni 2022 am Düsseldorfer Hauptbahnhof mit knapp fünf Gramm Heroin und 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden. Der 37-Jährige ist mehrfach vorbestraft.

Im Prozess erklärte er, keine Drogen mehr zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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