"Gewaltorgie", weil sie nicht gehen wollte: Frau mit 135 Messerstichen getötet

Von Ulrike Schödel

Bonn - 135-mal hat er auf sein Opfer eingestochen: Das Bonner Landgericht hat einen Angeklagten wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Vor dem Landgericht Bonn wurde der Fall um die mit 135 Messerstichen getötete Frau verhandelt.
Vor dem Landgericht Bonn wurde der Fall um die mit 135 Messerstichen getötete Frau verhandelt.  © Thomas Banneyer/dpa

Nach Überzeugung der Richter hatte der 30-Jährige am Neujahrstag in seiner Siegburger Wohnung eine Frau in einem Gewaltexzess getötet. Grund laut Gericht: Er war wütend, dass sie nicht gehen wollte.

Täter und Opfer, die beide im Drogen- und Obdachlosenmilieu verkehrten, hatten sich kurz vor der Tat kennengelernt. Der Mann hatte die 31-Jährige bei sich aufgenommen, weil sie fror.

Doch da die Frau länger bleiben wollte, als ihm recht war, kam es kurz nach Weihnachten 2023 zu einem heftigen Streit, bei dem er sie unter anderem durch Stockhiebe, drei Messerstiche in den Rücken und durch Würgen massiv verletzte. "Es war eine Gewaltorgie", sagte der Vorsitzende Richter.

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Als der Angeklagte am 1. Januar nach einer Silvesterfeier in seine Wohnung zurückkehrte, saß die Frau in der Badewanne. Da habe er aus Wut einen Stock genommen, ihr damit auf den Kopf geschlagen und mit einem Messer immer wieder auf sie eingestochen.

Die Leiche wurde erst Mitte Februar gefunden, Gerichtsmediziner stellten 135 Messerstiche fest. Einen Tag später wurde der 30-Jährige in Köln festgenommen.

Richter: Tat hatte nichts mit Drogenkonsum zu tun

Wegen seines jahrelangen Drogenkonsums hatte die Verteidigung neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entzugsklinik gefordert. Das Gericht lehnte ab.
Wegen seines jahrelangen Drogenkonsums hatte die Verteidigung neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entzugsklinik gefordert. Das Gericht lehnte ab.  © Oliver Berg/dpa

Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten nicht wegen Mordes, weil der Tatbestand der Grausamkeit nicht erfüllt worden sei. Wegen seines jahrelangen Drogenmissbrauchs hatte die Verteidigung neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entzugsklinik gefordert.

Das aber kam für die Richter nicht infrage: Das Verbrechen habe nichts mit Drogenkonsum zu tun, sondern sei eine reine Gewalttat gewesen.

Der Angeklagte hatte im Prozess das Verbrechen gestanden.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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