Frauenmord in Maisfeld: Verurteilung gegen 63-Jährigen rechtskräftig

Karlsruhe/Düsseldorf - Die Verurteilung eines Automechanikers für einen Mord in einem Maisfeld bei Düsseldorf vor 32 Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten verworfen, wie der BGH am Dienstag mitteilte.

Das Urteil gegen einen 63-jährigen Mann ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen einen 63-jährigen Mann ist rechtskräftig.  © Thomas Banneyer/dpa

Der bereits als Kindermörder verurteilte Mann war in dem Prozess um den "Cold Case" am Düsseldorfer Landgericht auch für den Frauenmord schuldig gesprochen worden. An einem Fingernagel des Opfers, der 50 Jahre alten Reiseführerin Sigrid C., war eine DNA-Spur des 63-jährigen Automechanikers sichergestellt worden.

Die Leiche der Frau war am 21. August 1992 vom Hund eines Spaziergängers hinter dem Rheindeich in dem Maisfeld entdeckt worden. Der Fall blieb lange ungelöst, bis sich Ermittler die Akten noch einmal vornahmen und ihnen Fortschritte der DNA-Analyse zum Durchbruch verhalfen.

Ein Abgleich mit der DNA-Datenbank ergab einen Volltreffer und führte die Ermittler zu einem Mann, der wegen eines Kindermordes bereits seit 29 Jahren hinter Gittern sitzt.

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Der gebürtige Düsseldorfer hatte drei Jahre nach dem Mord im Maisfeld 1995 in Bad Liebenzell (Baden-Württemberg) eine zwölfjährige Schülerin umgebracht. Im Prozess bestritt er beide Morde.

Düsseldorfer Landgericht bildet Gesamtstrafe

Der Mann hat in einem Maisfeld in Meerbusch 1992 eine Frau umgebracht.
Der Mann hat in einem Maisfeld in Meerbusch 1992 eine Frau umgebracht.  © Federico Gambarini/dpa

Das Düsseldorfer Landgericht hatte eine Gesamtstrafe gebildet, weil der Mord in Meerbusch drei Jahre vor dem in Bad Liebenzell geschah. Die Strafe - lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld - konnte das Gericht dabei nicht erhöhen, weil es sich bereits um die Höchststrafe handelt.

Bei dem Prozess ging es um die grundsätzliche Beweiskraft jahrzehntealter DNA-Spuren. Verteidiger Maximilian Klefenz hatte argumentiert, bei 90 Prozent der Bevölkerung werde Fremd-DNA in ähnlich guter Qualität an den Fingernägeln gefunden. Ein zufälliger Kontakt reiche aus.

Zudem könne eine Verunreinigung der Instrumente bei der Spurensicherung durch Fremd-DNA nicht ausgeschlossen werden. Spezielle Reinigungslösungen, die die Instrumente zuverlässig von DNA befreien, habe es 1992 noch nicht gegeben.

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Die Staatsanwältin hatte argumentiert, die Qualität der DNA-Spur sei zu gut für eine zufällige Kontamination.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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