Frau tötet ihren Partner im Suff mit Küchenmesser - Freispruch oder acht Jahre Haft?
Mönchengladbach - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 58-jährigen Mannes hat die Staatsanwältin am Mittwoch acht Jahre Haft für die angeklagte Lebensgefährtin gefordert.
Der 45-jährigen Frau wird vor dem Landgericht Mönchengladbach Totschlag vorgeworfen.
Laut Anklage soll sie Ende Dezember 2023 ihrem Partner in der gemeinsamen Wohnung in Wegberg (Kreis Heinsberg) im Streit ein Küchenmesser mit fast 20 Zentimeter langer Klinge in die Brust gerammt haben.
Das Paar hatte vorher gemeinsam viel getrunken. Die zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierte Angeklagte gab an, sie könne sich an die Tat nicht erinnern.
Ihr Verteidiger meinte, die Frau sei nicht schuldfähig. Er forderte einen Freispruch oder allenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Ein Nachbar hatte in seiner Zeugenaussage erklärt, das Paar habe sich häufiger lautstark gestritten. Auch ein anderer Hausmitbewohner sagte aus, das Paar habe sich Auseinandersetzungen gehabt.
Angeklagte rammte ihrem Partner früher bereits ein Messer ins Bein
Weil die Angeklagte ihrem Lebensgefährten Anfang 2020 bei einem gemeinsamen Trinkgelage im Streit ein Messer ins Bein gerammt hatte, war sie bereits zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.
Titelfoto: Andreas Gebert/dpa