Frau suchte Killer für Ex-Freund im Darknet: Jetzt ist das Urteil da!
Mönchengladbach - Im Prozess gegen eine 29-Jährige wegen eines mutmaßlichen Auftrags zur Ermordung ihres Ex-Partners ist am Donnerstag das Urteil gefallen.
Die Mönchengladbacherin hatte zunächst online einen Auftragskiller gesucht, der ihren Ex-Partner töten sollte.
Später hatte sie verlangt, dass der Ex-Freund überfahren oder verprügelt werde, sodass er künftig auf den Rollstuhl angewiesen sei.
Nun wurde die 29-Jährige vom Landgericht Mönchengladbach wegen versuchter Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Als Auflage muss die Angeklagte zudem eine Psychotherapie machen und an den Ex-Freund 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
29-jährige Angeklagte hat insgesamt 1466 Euro an mutmaßliche Auftragskiller gezahlt
Im Prozess hatte die Frau die Vorwürfe umfassend eingeräumt. "Ohne das Geständnis hätte es eine Haftstrafe gegeben und die hätte deutlich über den zwei Jahren gelegen", betonte der Vorsitzende Richter.
Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte noch vehement bestritten, vor zwei Jahren über das Darknet einen Auftragskiller für ihren 32-jährigen Ex-Partner gesucht zu haben. Indirekt hatte sie sogar ihrem damaligen Freund die Schuld in die Schuhe geschoben - erfolglos, wie sich am Donnerstag herausstellte.
Die gelernte Kauffrau sagte, es tue ihr unendlich leid. Sie habe sich selbst und ihrer Familie gegenüber die Tat nicht eingestehen können. Als Hintergrund nannte sie dauerhafte psychische Probleme.
Aufgeflogen war der Plan, weil die US-Bundespolizei FBI eine Darknet-Seite ausgehoben und nach Auswertung der Daten das Bundeskriminalamt informiert hatte. Zweimal hatte die 29-Jährige die Summe von 733 Euro gezahlt und war dabei offenbar Betrügern aufgesessen: Dem Ex-Partner passierte glücklicherweise nichts.
Erstmeldung: 2. Mai, 6.10 Uhr; aktualisiert: 2. Mai, 17.16 Uhr
Titelfoto: Marius Becker/dpa