Er stach Schwiegermutter auf offener Straße nieder: Prozess gegen 34-Jährigen gestartet
Essen - Vor dem Landgericht Essen hat am heutigen Dienstag der Prozess gegen einen 34-Jährigen begonnen. Der Mann soll am 25. Januar dieses Jahres seine Schwiegermutter brutal erstochen haben.
Passiert ist die Tat vor mehr als einem halben Jahr auf offener Straße. Zum Prozessauftakt hat der 34-jährige Deutsche zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Anklage gegen den mutmaßlichen Messerstecher lautet Mord.
Es war der 25. Januar 2023, als der zweifache Vater an der Essener Adresse seiner Schwiegereltern aufgetaucht ist. Seine Schwiegermutter kam gerade von der Arbeit. Sie hatte einen Job als Reinigungskraft, war immer schon früh morgens unterwegs.
Laut Anklage hatte der 34-Jährige ein wuchtiges Küchenmesser in der Hand. Klingenlänge: 20 Zentimeter. Seine Schwiegermutter soll sogar noch versucht haben, hinter einer 88-jährigen Nachbarin Schutz zu suchen.
Doch der Angeklagte soll die Seniorin brutal zur Seite geschubst haben. Sie prallte vor eine Hauswand, erlitt schwere Kopfverletzungen.
Angeklagte wollte Schwiegermutter töten, um Ehefrau unter Kontrolle zu bekommen
Anschließend soll der Angeklagte immer wieder auf seine Schwiegermutter eingestochen haben. Die Ärzte hatten später 21 Stichverletzungen gezählt. Herz, Lunge und Leber waren getroffen.
Die Polizei war zwar schnell vor Ort, doch für die 50-Jährige kam jede Hilfe zu spät. "Sie hatte schon keinen Puls mehr", sagte ein Beamter bei seiner Zeugenvernehmung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine türkischstämmige Schwiegermutter für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht hat.
"Er wollte sie töten, um die Kontrolle über seine Frau zurückzugewinnen und die aus seiner Sicht durch die Trennung seiner Ehefrau verletzte Ehre seiner Person wiederherzustellen", heißt es in der Anklage.
Die Ehefrau des Angeklagten hatte sich wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke von ihrem Mann getrennt und war zu ihren Eltern zurückgekehrt.
Hintergrund sollen gewaltsame Übergriffe ihres Mannes gewesen sein. Im Prozess war von einem gerichtlich erlassenen Annäherungsverbot die Rede, das sie kurz vor der Tat erwirkt haben soll.
Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa