Enkel vor laufender Kamera missbraucht: Familienvater muss mehrere Jahre hinter Gitter
Aachen - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seinem sieben Jahre alten Stief-Enkelkind hat das Landgericht Aachen am Donnerstag einen 57-jährigen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Verfahren geht auf den Hinweis einer Online-Sexarbeiterin (37) zurück, die bei einem Video-Kontakt erkannt hatte, dass ein Kind an dem Mann sexuelle Handlungen ausübte.
In der Urteilsbegründung würdigte das Gericht die Zivilcourage der 37-jährigen Online-Animateurin. Sie konnte unbemerkt den schweren Missbrauch filmen und war zur Polizei gegangen. "Ungewöhnlich und bewundernswert", nannte das die Vorsitzende Richterin der 5. großen Strafkammer.
Die Zeugin hatte berichtet, sie sei total geschockt gewesen und habe sich dann gesagt: "Als Beweis filme ich das einfach". Auf den Videoaufnahmen konnte das Gericht den sieben Jahre alten Jungen erkennen.
Das Kind und sein Bruder leben seit Jahren bei den Großeltern. Sie waren wegen Kindeswohlgefährdung aus ihrer Familie herausgenommen worden.
Der nicht vorbestrafte Berufskraftfahrer hatte die in der Anklage erhobenen Vorwürfe pauschal eingeräumt und damit dem Jungen eine Aussage erspart.
Auch dass der Umgang mit den beiden verhaltensauffälligen Enkelkindern schwierig sei, hielt das Gericht ihm zugute.
Ehefrau des Angeklagten war "völlig überrascht"
Der Mann hatte begonnen, Sex-Chats zu führen, und dafür viel Geld ausgegeben, teilweise mehrere Hundert Euro am Tag. Nach dem Chat am Morgen des Rosenmontags 2022 ging die Online-Animateurin zur Polizei.
Der 57-Jährige wurde noch am selben Abend festgenommen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden im Wohnzimmer Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden. Die Ehefrau war laut Polizeiprotokoll völlig überrascht. Das Paar lebt in Trennung.
Der Besitz von Dateien mit schwerem sexuellem Missbrauch war auch angeklagt und floss in die Strafe ein.
Teile des Prozesses waren nicht-öffentlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Mann besteht weiter.
Originalmeldung: 11. August, 6.45 Uhr; zuletzt aktualisiert: 11. August 14.06 Uhr
Titelfoto: Marius Becker/dpa