Fahrlässige Tötung durch Unterlassen? Nun doch Prozess nach Tod einer Schülerin bei Klassenfahrt

Düsseldorf/Mönchengladbach – Rund vier Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin (†13) bei einer mehrtägigen Klassenfahrt in London wird es nun doch noch zu einem Prozess gegen zwei Lehrerinnen kommen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Verurteilung zweier Lehrerinnen für zulässig. (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Verurteilung zweier Lehrerinnen für zulässig. (Symbolbild)  © Roland Weihrauch/dpa

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Anders als das Landgericht Mönchengladbach halte das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt.

Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Klassenfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben, teilte das OLG mit.

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Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Februar 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Angeklagten hätten auch bei Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht den Schluss ziehen müssen, dass die Schülerin zwingend einer stationären Krankenhausaufnahme bedurft hätte, schilderte das OLG die damalige Auffassung des Landgerichts.

Auf etwaige organisatorische Mängel anlässlich der Vorbereitung der Studienfahrt komme es daher nicht an.

Mündliche Nachfrage nach Vorerkrankungen sei unzureichend gewesen

Das 13 Jahre alte zuckerkranke Mädchen war während einer Klassenfahrt in London gestorben. (Symbolbild)
Das 13 Jahre alte zuckerkranke Mädchen war während einer Klassenfahrt in London gestorben. (Symbolbild)  © Matt Dunham/AP/dpa

Das OLG beurteilt die rechtlichen Fragen anders: Die Angeklagten hätten bei der Planung der Auslandsreise den sichersten Weg beschreiten und bei allen Schülern Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen. Die mündliche Nachfrage bei einer Info-Veranstaltung genüge nicht.

Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen.

Bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage habe das OLG berücksichtigt, dass eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod der Schülerin geführt haben dürfte.

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Die OLG-Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers zurück, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen hatte.

Der Prozess soll an einer anderen Kammer des Landgerichts stattfinden. Für die Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, erklärte das OLG Düsseldorf.

Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa

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