Dreijährige qualvoll erstickt: Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt

Duisburg - Ein kleines Mädchen wird von seinen Eltern im Keller eingesperrt, gefesselt und geknebelt. Im Urteil ist von einem "schrecklichen Leidensweg" des Kindes die Rede.

Blick auf das Duisburger Amts- und Landgericht.
Blick auf das Duisburger Amts- und Landgericht.  © Roland Weihrauch/dpa

Nach dem qualvollen Tod eines dreijährigen Mädchens aus Dinslaken sind die Eltern des Kindes am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Sie sollen ihre Tochter laut Urteil mehrere Tage lang im Keller eingesperrt, gefesselt und zum Teil auch geknebelt haben. Das Mädchen war am 30. September vergangenen Jahres an Speisebrei und Erbrochenem erstickt.

Laut Urteil des Duisburger Schwurgerichts wollten die 40-jährigen, deutschen Angeklagten den Willen ihrer Tochter brechen und nahmen ihren Tod billigend in Kauf.

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Richter Mario Plein sprach von einem "schrecklichen Leidensweg" des Kindes. Die Urteile lauten auf gemeinschaftlichen Mord.

Eltern sperrten ihre Tochter im Keller ein: Richter stellen besondere Schwere der Schuld fest

Der Vater hatte die Leiche seiner Tochter in einem Kanal bei Oberhausen versenkt, wo sie später von Tauchern geborgen wurde, und sich danach der Polizei gestellt. Neben der lebenslangen Haftstrafe stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa

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