Gericht bestätigt: Ehepaar muss mehr als 200 Schusswaffen abgeben, weil es AfD wählt
Düsseldorf - AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in zwei Verfahren entschieden.
Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).
Die Kläger, ein Ehepaar, seien damit zugleich verpflichtet, ihre Schusswaffen - im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück - sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.
Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai bestätigt.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte.
Titelfoto: Oliver Killig/dpa