Düsseldorf - Nach einer tödlichen Suff-Fahrt nahe Düsseldorf hat das Gericht ein neues Urteil gegen einen 47-Jährigen verhängt!
Nach der tödlichen Raser-Fahrt im März des Vorjahres muss der Krefelder einem neuen Urteil zufolge doch in den Knast.
Der Mann war mit Tempo 240 angetrunken und ohne Führerschein über die A44 gerast. Seine Limousine kollidierte bei Meerbusch mit dem Kleinwagen eines 33-jährigen Familienvaters, der in den Trümmern starb.
Während das Amtsgericht in Neuss den 47-Jährigen im Juni zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, hob das Landgericht in Düsseldorf das Urteil als zu milde auf.
Es verhängte zwei Jahre Haft ohne Bewährung gegen den 47-Jährigen - wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten.
Das Amtsgericht hatte den Mann nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah es im Gegensatz zum Landgericht als nicht erwiesen.
Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.
Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.