Verfahren um Maddie-Verdächtigen: Staatsanwaltschaft lehnt Richter ab und scheitert
Braunschweig - Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter wegen möglicher Befangenheit schnell austauschen. Die zuständige Vertretungskammer sieht das aber anders.
Sie habe den Antrag gegen die drei Berufsrichter als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Landgericht Braunschweig mit.
Die Strafverfolger hatten die Ablösung nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten beantragt.
Sie begründeten ihre Forderung nach Neubesetzung mit der Befürchtung, dass die aktuelle Strafkammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage schon gebildet habe, obwohl die Beweisaufnahme nicht beendet sei.
Der 47-jährige Christian B. steht in Braunschweig wegen fünf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.
Christian B. steht auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Braunschweig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls hatte die Verteidigung von Christian B. gestellt. Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter bleibt aber im Gefängnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin absitzt. Tatort war Portugal.
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