Stalker tötet Mutter mit Axt, um sich an ihrer Tochter zu rächen: Urteil gefallen!
Lüneburg – Es war eine schockierende Tat! Die lebenslange Freiheitsstrafe für einen 38-jährigen Mann aus der Region Rostock nach dem Mord an einer Mutter im Kreis Uelzen ist rechtskräftig.
"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2021 wird als unbegründet verworfen", heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes.
Die 4. Große Strafkammer in Lüneburg hatte im Mai zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Deutsche hatte eine fünf Jahre jüngere Frau bei einer Umschulung in Bayern kennengelernt und sie gestalkt.
Weil sie ihn anzeigte und er ihre Adresse bei Rostock nicht in Erfahrung bringen konnte, fuhr er im Dezember zu ihrem Elternhaus in Wrestedt (Kreis Uelzen). Der Angeklagte griff laut Gericht die 56 Jahre alte Mutter an, als sie die Haustür öffnete.
"Sie gingen kühl, kaltblütig und überlegt vor. Einzig allein aus Rache. Es ist eine scheußliche Tat. 30 Mal haben Sie mit der Axt auf Kopf, Hals und Bauch eingeschlagen", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung im Mai. Nach dem Angriff stellte sich der Mann der Polizei und gab die Tat zu.
Titelfoto: Philipp Schulze/dpa